ABDA gegen neuen Vertriebsweg für Praxisbedarf |
29.05.2000 00:00 Uhr |
In einem Schreiben an ihre Mitgliedsorganisationen hat sich die ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände gegen eine Beschlussvorlage zur 2. Beauftragtenrunde zur 73. Gesundheitsministerkonferenz (GMK)ausgesprochen. Danach soll die Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder Ende Juni "zur Erreichung der effizienten Versorgung der Bevölkerung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln" eine Änderung des § 47 Arzneimittelgesetz (AMG) beschließen. Den Antrag hat das Land Mecklenburg-Vorpommern gestellt.
Die GMK soll die Bundesregierung auffordern, den Vertriebsweg für verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die ausschließlich in der Praxis des verordnenden Arztes verabreicht werden, so zu ändern, dass diese Arzneimittel unter Umgehung der Apotheke geliefert werden dürfen. Die Logik der angestrebten Regelung zielt laut ABDA-Stellungnahme eindeutig darauf ab, alle apothekenpflichtigen Arzneimittel, die an Ärzte zum Zwecke der Verwendung in Arztpraxen geliefert werden, für die Direktbelieferung unter Ausschluss von Apotheken zuzulassen.
Die Beschlussvorlage steht laut ABDA in krassem Widerspruch zur Änderung des
Arzneimittelgesetzes, gemäß der es Bundestag und Bundesrat vor wenigen Jahren
übereinstimmend für zwingend notwendig gehalten haben, die unbedingte Apothekenpflicht
für Impfstoffe wieder herzustellen, weil nur auf diese Weise die Arzneimittelsicherheit
dieser Präparate unter anderem Einhaltung der Kühlkette sichergestellt
werden konnte. Die Vorlage nehme bewusst eine Verschlechterung der Arzneimittelsicherheit
und der zügigen Arzneimittelversorgung von Arztpraxen grob fahrlässig in Kauf und
versuche zugleich, das Gegenteil zu behaupten.
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