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Ministerium nicht zuständig

18.04.2005  00:00 Uhr
DocMorris

Ministerium nicht zuständig

PZ  Nach wie vor gibt es keine Regelung, aus welchen Staaten Versandapotheken nach Deutschland liefern dürfen. Das Bundesgesundheitsministerium lässt sich mit der Liste reichlich Zeit. Und auch sonst interessiert man sich im BMGS nur bedingt für ausländische Versandapotheken.

Selbst wenn DocMorris deutsche Apotheken zu unfreiwilligen Filialen macht, regt dies in Berlin niemanden auf. Die deutsche Aufsicht wird nicht eingeschaltet.

Zum Hergang: Am 16. September staunte ein Apotheker aus Sachsen-Anhalt nicht schlecht. In seiner Apotheke wurde der Fahrer eines Paketdienstes vorstellig. Er hatte einen DocMorris-Kunden mit kühlungspflichtigen Arzneimitteln beliefern zu wollen, diesen jedoch nicht zu Hause angetroffen. Um die Kühlkette aufrecht zu halten, nahm der Apotheker das Paket an und bat DocMorris telefonisch, die Medikamente umgehend abzuholen.

Die Niederländer pflegen allerdings nicht nur einen lockeren Umgang mit den deutschen Gesetzen, sondern auch mit temperaturempfindlichen Arzneimitteln. Bis zum Abend wartete der sachsen-anhaltinische Apotheker vergeblich auf den Abholer von DocMorris. Deshalb informierte er direkt den Patienten, der seine Medikamente am nächsten Tag abholte. Bei DocMorris mahlen die Mühlen dagegen langsamer. Erst fünf Tage nach dem Anruf tauchte ein Mitarbeiter des Versenders in der Apotheke auf.

Weil das Verhalten von DocMorris ein klarer Verstoß gegen das Apothekengesetz ist, nahm sich die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt des Vorgangs an. Sie informierte das Bundesgesundheitsministerium. Der für den Bereich zuständige Ministerialrat taugte als Beispiel für zügige Arbeit allerdings nur bedingt. Sechs Monate musste die Kammer auf eine Antwort warten. Und die fiel dann auch noch mehr als unbefriedigend aus.

Das Ministerium möchte offensichtlich nicht nur einen Teil der Arzneimittelversorgung ins Ausland geben, sondern die Kontrolle gleich mit. Nach Rücksprache mit der niederländischen Aufsichtsbehörde empfahl das BMGS der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, sich direkt an DocMorris zu wenden oder an die niederländische Apothekervereinigung.

Die Kammer Sachsen-Anhalt wundert sich nun darüber, dass das BMGS die Aufsicht über das Tun ausländischer Versender in Deutschland anscheinend im jeweiligen Herkunftsland sieht. Zwar ist es bekannt, dass es in Deutschland noch keine Behörde gibt, die ausländische Versandapotheken kontrolliert. Nach der Reaktion der Bundesregierung wäre es aber auch ein Fehler, dies für ein temporäres Problem zu halten. Das BMGS will diese Lücke in der Arzneimittelsicherheit anscheinend gar nicht schließen.

Bemerkenswert ist dies auch mit Blick auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin. Dies hatte festgestellt, dass DocMorris nicht ohne eigene Genehmigung nach Deutschland versenden dürfe, weil sich das niederländische Apothekensystem erheblich vom deutschen unterscheide.

Die Bundesregierung hatte schon dieses Urteil ohne erkennbare Hektik aufgenommen und lediglich die Erstellung der Länderliste ohne festen Termin in Aussicht gestellt. Nun hat sie noch eins draufgesetzt: Es scheint ihr nicht nur egal zu sein, ob DocMorris ohne Genehmigung arbeitet, es interessiert auch nicht, wenn der niederländische Versender Fehler macht. Top

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