Beteiligungsrechte intensivieren |
27.03.2000 00:00 Uhr |
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) unterstützt neuerdings die Forderung der Gesetzlichen Krankenversicherung nach einer "Selbstverwaltungslösung" bei der Verfahrensneuregelung für Arzneimittel-Richtlinien und -Festbeträge.
Über eine Intensivierung der Beteiligungsrechte Betroffener gemeint sind offensichtlich vor allem Hersteller und Apotheker könnten Rechtssicherheit und Akzeptanz der Entscheidungen des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen gefördert werden. Außerdem müssten die Verfahren transparenter gemacht werden, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme von BPI und den Ersatzkassenverbänden VdAK/AEV.
Sie wenden sich damit gegen die von der Bundesregierung angedachte
"Verstaatlichung" der bisher von der Selbstverwaltung von Ärzten und
Krankenkassen erledigten Aufgaben. Die Neuregelung wurde erforderlich, weil mehrere
Pharmaunternehmen durch zivilrechtliche Klagen wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts
sowohl neue Arzneimittel-Richtlinien als auch -Festbeträge verhindert haben. Das
Bundesgesundheitsministerium erwägt deshalb, beide Steuerungsinstrumente künftig auf dem
Verordnungsweg durchzusetzen, um sie rechtssicher zu machen. An einem entsprechenden
Festbetragsneuregelungsgesetz wird im Hause Andrea Fischers seit Monaten gearbeitet.
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