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Kritik an der Ausgrenzung von Arzneimitteln

10.02.1997  00:00 Uhr

- Politik

  Govi-Verlag

Kritik an der Ausgrenzung von Arzneimitteln

  Gegen den Beschluß des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen vom 17. Dezember 1996, nach dem die Arzneimittelrichtlinien um die Nummer 17.3 ergänzt werden soll, erhebt sich aus der Industrie massiver Widerstand.

Unter der Nummer 17.3 sollen acht Arzneimittelgruppen aufgeführt werden, für die „der therapeutische Nutzen nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht ausreichend belegt" sei und die deshalb nicht mehr auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden sollen. Betroffen sind Kombinationen mit systemischen Analgetika, orale Eisen-III-haltige Zubereitungen, Kombinationen von Expektorantien oder Antitussiva mit anderen Stoffen, Mittel zur Kataraktbehandlung, Kombinationen von Ergotamin(-derivaten) mit anderen Stoffen, bestimmte Hämorrhoidenmittel und Rhinologika (Kombinationen von gefäßaktiven Substanzen mit anderen Stoffen).

In einer Pressemitteilung protestiert der Verband aktiver Pharmaunternehmen (VAP) massiv gegen die Entscheidung des Bundesausschusses und beklagt, daß die betroffenen Pharmafirmen bisher weder offiziell informiert noch zu Stellungnahmen aufgefordert wurden. Vorbehaltlich einer Zustimmung durch den Bundesgesundheitsminister soll die Änderung der Arzneimittelrichtlinien am 23. Februar in Kraft treten. Nach Meinung des VAP komme diese Änderung „de facto einer Aberkennung der Zulassung gleich".

Auch die Phytopharmakahersteller wehren sich gegen die Ausgrenzungsversuche, die nach ihrer Meinung in erster Linie die Phytopharmaka treffen werden. Die Maßnahme sei ein schwerwiegender Eingriff in die Therapiefreiheit. Für Ärzte für Naturheilverfahren komme diese Maßnahme fast einem Berufsverbot gleich. Dr. Michael A. Popp, Geschäftsführer der Bionorica GmbH, betonte in einem Podiumsgespräch in Neumarkt, die Verordnung pflanzlicher und homöopathischer Arzneimittel belaste die Kassen kaum, wenn man die sehr hohe Zuzahlung der Patienten zu den Präparaten sowie den Kassenrabatt abziehe. Eine Ausgrenzung der Phytotherapeutika aus der Erstattung bedeute letztlich eine massive Verteuerung des Gesundheitswesens, da Arzneimittel mit Indikationen wie Sinusitis, Bronchitis, Prostata-Erkrankungen und anderen nicht mehr rechtzeitig und adäquat eingesetzt würden.

PZ-Artikel von der Redaktion
   

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