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Der MDK hat nur wenige Freunde

07.02.2000  00:00 Uhr

- Politik Govi-Verlag

Der MDK hat nur wenige Freunde

von Daniel Rücker, Bonn

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) sollte durch die Gesundheitsreform 2000 aufgewertet werden. Rund 2000 Ärzte und 4000 weitere Mitarbeiter suchen nach ihren neuen Aufgaben. Die Bundesregierung hatte wegen der Zustimmungspflicht des Bundesrates die entsprechenden Passagen aus dem Gesetz gestrichen. Jetzt hängt der MDK im luftleeren Raum.

"Der Medizinische Dienst soll die ökonomische und rechtliche Kompetenz der Krankenkassen durch medizinisches Fachwissen ergänzen," beschreibt Dr. Gerd von Mittelstaedt, stellvertretender Geschäftsführer beim MDK Hessen, die Funktion der Organisation. Die aus den Vertrauensärztlichen Diensten hervorgegangenen 17 Landesverbände sollen die Krankenkassen fachlich beraten und so die Qualität im Gesundheitswesen sichern.

Im ambulanten Bereich stehen neben der Qualitätssicherung Arbeitsunfähigkeitsuntersuchungen, Verbraucherschutz und die Kontrolle des Arzneimittelmarktes im Vordergrund der Arbeit. Stationär werde auch die Wirtschaftlichkeit von Krankenhäusern überprüft, sagte von Mittelstaedt auf einer Forum-Veranstaltung am 1. Februar in Bonn. Ziel ist es, die Effizienz der Kliniken zu erhöhen.

Bei niedergelassenen Ärzten und im Krankenhaus hält sich die Begeisterung über den MDK in Grenzen. Die Mediziner kritisieren vor allem, dass der MDK zwar therapeutische Vorgaben mache, dafür jedoch keine Verantwortung übernehme. Letztlich hafte immer der behandelnde Arzt. Außerdem halten die Leistungserbringer ein Engagement des MDK in vielen Gebieten für überflüssig.

Professor Dr. Wolfgang Brech, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Südwürttemberg, sieht immerhin in einzelnen Bereichen die Möglichkeit einer Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und Ärzten des Medizinischen Dienstes, etwa bei der Abgrenzung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung und der daraus resultierenden Verteilung der Finanzmittel.

Deutliche Kritik übte Jörg Meister von der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Ausgangspunkt des Streits zwischen MDK und Kliniken war ein Programm der Gesetzlichen Krankenversicherung, mit dem die Fehlbelegung in Krankenhäusern abgebaut werden sollte. Meister lehnt Prüfungen durch den MDK nicht grundsätzlich ab, in der Praxis sei dessen Vorgehen jedoch inakzeptabel gewesen.

So hätten fachfremde Mediziner Abteilungen von Kliniken geprüft. Bei Prüfungen nach einem konkreten Verdachtsfall würde den Krankenhäusern oft nicht der Auslöser mitgeteilt. Diese könnten somit keine Stellung zu den Vorwürfen beziehen. Außerdem leitete der MDK bei Prüfungen vertrauliche Daten an die Krankenkassen weiter, obwohl sie ausschließlich für den Prüfdienst bestimmt waren. Meister forderte verbindliche Regeln für Fehlbelegungsprüfungen, in denen die Anforderungen der Krankenhäuser stärker als bislang berücksichtigt werden.

Nicht nur unter den Leistungserbringern hat der MDK Kritiker, auch bei manchen Krankenkassenfunktionären steht der Dienst nicht hoch im Kurs. Der Grund: Der MDK ist auf Landesebene eine gemeinsame Einrichtung aller Krankenkassen. Er muss neutral beraten und taugt somit nicht als Instrument im Kassenwettbewerb. Trotzdem kostet er Geld, das den Kassen an anderer Stelle fehlt. Gerhard Schulte, Vorsitzender des Landesverbandes der Betriebskrankenkassen Bayern, bringt es auf den Punkt: "Der MDK-Bayern kostet den BKK-Landesverband 20 Millionen DM pro Jahr. Dafür könnten wir 60 bis 80 Ärzte einstellen, die ausschließlich für uns arbeiten."

Außerdem agiere der MDK vor allem in Gebieten, die aus ökonomischer Sicht für die Kassen eine untergeordnete Rolle spielen. So verbraucht der MDK Bayern 52 Prozent seines Geldes für Arbeitsunfähigkeitsuntersuchungen. Die Kosten für Arbeitsunfähigkeit machen aber nur sechs Prozent der GKV-Ausgaben aus. Dagegen falle der stationäre Bereich als größter Kostenfaktor für die Krankenkassen beim MDK kaum ins Gewicht.

Ein sinnvolles Einsatzgebiet für den MDK sei die Kostenkontrolle der Arzneimittelversorgung. Hier müssten die Krankenkassen einheitlich und gemeinsam handeln, Wettbewerb ist auf diesem Feld nicht möglich. Schulte empfahl dem Dienst, sich stärker bei Prüfungen nach Budget- oder Richtgrößenüberschreitungen zu engagieren. Allein durch die Mitarbeit an Regressforderungen könne sich der Dienst refinanzieren. Top

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