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Sofortprogramm der GKV-Verbände

02.12.1996  00:00 Uhr

- Politik

  Govi-Verlag

Sofortprogramm der GKV-Verbände

  In die Beratungen des 2. GKV-Neuordnungsgesetzes gehen die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem Gesetzentwurf, der als Sofortprogramm zur "Mobilisierung von Wirtschaftlichkeitsreserven im Gesundheitswesen" firmiert. Die Krankenkassen haben die ihrer Meinung nach reformbedürftigen Bereiche bei allen Leistungserbringern aufgelistet und schlagen folgenden Maßnahmenkatalog vor.

Arzneimittel

o Erleichterte Bildung von Festbeträgen für patentgeschützte Arzneimittel: Die Gesetzgebung belohnt die "Me-too-Präparate" ohne therapeutischen Fortschritt und macht zugleich Innovationen ökonomisch unattraktiv.
o Absenkung der Apothekenzuschlagssätze der Arzneimittelpreisverordnung von durchschnittlich 30 auf 20 Prozent und Kürzung der Großhandelsspanne um 3 Prozent.
o Zulassung von weiteren Vertriebswegen (Versandhandel, Öffnung von Klinikapotheken für die ambulante Versorgung). Diese Möglichkeiten sollten für Therapeutika gelten, deren Herstellung besondere apparative und räumliche Voraussetzungen erfordert (Zytostatika, Rezepturen, Infusionstherapie), für Arzneimittel, die unmittelbar in der Arztpraxis anzuwenden sind und die eine ärztliche Beobachtung notwendig machen (Impfstoffe, Antibiotika), und für Arzneien zur Behandlung chronischer und chronisch-degenerativer Krankheiten; Direktversand an Patienten über eigens zugelassene Apotheken.
o Schaffung einer Positivliste: Das verordnungsfähige Arzneimittelangebot ist zugunsten von Arzneien mit nachgewiesenem therapeutischen Nutzen zu straffen.
o Einführung eines differenzierten Zuzahlungsmodells: Es ist ein dreistufiges Zuzahlungsmodell einzuführen. Unentbehrliche Arzneimittel wie Insuline oder Zytostatika sind von der Zuzahlung zu befreien; für unumstrittene Arzneien sollten die heutigen Zuzahlungssätze gelten; für sonstige umstrittene Arzneimittel (wie Hämorrhoiden- und Venenmittel) soll eine 50prozentige Zuzahlung eingeführt werden.
o Generelle Verpflichtung zur Abgabe importierter Arzneimittel.
o Differenzierte Anhebung des Krankenkassenrabattes von fünf auf zehn Prozent (bei einem Umsatz über drei Millionen DM 16 Prozent).

Ärzte

o Fortschreibung des Honorarbudgets für Ärzte unter Berücksichtigung der Entwicklung beitragspflichtiger Einnahmen der Rentner.
o Schnellere Neuregelung der Zulassungskriterien: Die verschärfte Bedarfsplanung wird erst 1999 wirksam. Um eine weitere Zunahme der Arztzahlen zu verhindern, ist die Neuregelung bereits am 1. Januar 1998 in Kraft zu setzen.
o Streichung der Gesundheitsuntersuchungen: Die 1989 "wider besseres Wissen" eingeführte Gesundheitsuntersuchung nach S 25 SGB V (Herz-Kreislauf, Nieren, Diabetes) ist ineffektiv, deshalb Streichung aus dem Leistungskatalog.
o Differenzierte Verträge mit Ärzten: Krankenkassen sind bislang nur legitimiert, mit den zwangsmonopolisierten KVen Verträge zu schließen.
o Dialyseversorgung: Das Primat der Vertragsärzte gefährdet Einrichtungen, die Heimdialyse vornehmen und kostengünstiger sind. Nichtärztliche Dialyseleistungen sind in der vertragsärztlichen Versorgung als Heilmittel zu verhandeln und zu honorieren.

Zahnärzte

o Fortschreibung des Honorarbudgets wie bei Ärzten.
o Einbeziehung des Zahnarzthonorars bei Zahnersatz und Kieferorthopädie in die Gesamtvergütung.
o Schärfere Degressionsgrenzen für zahnärztliche Leistungen.
o Mehr Zahnprophylaxe in Gruppen statt Ausbau der Individualprophylaxe.
o Schaffung differenzierter Verträge wie bei Ärzten.

Krankenhaus

o Fortführung der Budgetierung im Krankenhaus mit Anbindung an die beitragspflichtigen Einnahmen der Beschäftigten und Rentner.
o Klarstellung, daß die Instandhaltungskosten zu den von den Ländern zu finanzierenden Investitionskosten gehören.
o Vergütung ambulanter Operationen nur nach EBM.
o Integrierte Fallpauschalen für Akutbehandlungen und Anschlußheilbehandlungen.
o Erweiterte Informationsrechte der Medizinischen Dienste, um Fehlbelegungen aufzudecken.
o Streichung der Pflegepersonalregelung.

Wie die Reaktion der ABDA-Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ausgefallen ist, lesen Sie auf unserer Online-Nachrichtenseite.

PZ-Artikel von Rainer Vollmer, Bonn    

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