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Dr. Hartmut Schmall als BAK-Präsident wiedergewählt

25.11.1996  00:00 Uhr

- Politik

  Govi-Verlag

Dr. Hartmut Schmall als BAK-Präsident wiedergewählt

  Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) hat in ihrer Sitzung am 26. November Dr. Hartmut Schmall, Präsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, einstimmig als BAK-Präsident bestätigt. Schmall wertete das "eindrucksvolle Ergebnis" als Vertrauensbeweis und Ansporn, die künftigen Aufgaben noch akzentuierter als bisher wahrzunehmen. Dr. Hermann Vogel, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer, ist mit 100 Prozent der Stimmen als Vize-Präsident wiedergewählt worden.

Zum 1. Beisitzer ist Hans Knoll, Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer, mit 76 Prozent der Stimmen gewählt worden. Zum 2. Beisitzers fiel die Wahl einstimmig auf Magdalene Linz, Vizepräsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen. Linz sei eine "Galionsfigur für die Apothekenmitarbeiter, die durch ihre Person ihre Interessen im BAK-Vorstand vertreten wissen, kommentierte Dr. Herbert Gebler seinen Wahlvorschlag. Auf Dr. Franz-Josef Schulte-Löbbert, Geschäftsführer der Apothekerkammer Nordrhein, als 3. Beisitzer entfielen 87 Stimmen. Rita Meisterjahn, Christiane Engel und Gerd Haese standen nicht mehr für die Wahl in den BAK-Vorstand zur Verfügung. Für ABDA-Präsident Klaus Stürzbecher ist das eindeutige Ergebnis ein Beweis des Zusammenhalts in der Apothekerschaft. Er wünschte dem BAK-Präsidenten Glück und Erfolg in der Arbeit zum Wohle der Apothekerschaft.

Vor der Wahl hatte Schmall einen Rückblick über die vergangene vierjährige Legislaturperiode gegeben. Unter anderem konnte die Verbandsklage gegen die ABDA erfolgreich abgewehrt werden, ebenso wie Bestrebungen, Kettenapotheken zu betreiben. Die Apothekenbetriebsordnung ist in dieser Zeit novelliert worden. Verschiedene Themen im Zusammenhang mit dem Apothekengesetz, wie zuletzt die Frage der Zytostatikaherstellung in öffentlichen Apotheken oder die Versorgung von Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen mit Arzneimitteln sind diskutiert worden.

Schmall erinnerte daran, daß nach dem Desaster des Gesundheitsstrukturgesetzes das ABDA-Konzept "Zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung - mehr Verantwortung für die Apotheker" verabschiedet wurde. Im Zuge der Umsetzung der gesundheitspolitischen Ziele hatte die ABDA im Oktober 1994 ein viel beachtetes Symposium zu Pharmaceutical Care veranstaltet. Weitere Themen waren die Arzt/Apotheker-Gesprächskreise, die Transparenzdatenbank, verstärkte Fortbildung in der Selbstmedikation sowie Fragen der Ausbildung von PKA und die Neuordnung der Approbationsordnung.

Zu den künftigen Aufgaben der Bundesapothekerkammer werden nach Schmalls Worten neben dem Ausbau der Qualitätssicherung die Festigung der Position des Apothekers gehören. Es werde nicht genügen, das ABDA-Konzept umzusetzen. Es müsse vielmehr weiterentwickelt und an veränderte Bedingungen angepaßt werden. Darüber hinaus müsse auf der Grundlage des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zu den Werbemöglichkeiten für Apotheker die Berufsordnung überdacht werden.

PZ-Artikel von Gisela Stieve, Eschborn    

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