Apotheker fragen oder Arzt wechseln |
09.08.1999 00:00 Uhr |
RAT DER PATIENTENVEREINIGUNG
Gesetzlich versicherte Patienten, denen der Arzt unter Hinweis auf Budgetzwänge ein Arzneimittel verweigert, sollten ihren Apotheker fragen, ob das Präparat erstattungsfähig ist und sich gegebenenfalls an ihre Krankenkasse wenden. Diese Empfehlung enthält ein Faltblatt der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP, Heppenheim).
Die Informationsschrift will Versicherte unterstützen, "die sich unbegründeten Sparattacken ihrer Ärzte ausgesetzt sehen". Nach Erkenntnissen des DGVP sind nämlich Patienten "vielfach falsch informiert, verunsichert und im Streit um Honorarängste missbraucht worden". Darauf deuteten zahlreiche Berichte hin, die bei dem Verband eingegangen seien. Einige Beispiele:
Solchen Aussagen hält der Verband entgegen, dass es derzeit keine patientenbezogenen Budgets gebe und eine Behandlungsverweigerung aus finanziellen Gründen nicht rechtmäßig sei. Im Sozialgesetzbuch (SGB) V sei aufgelistet, welche Präparate für Versicherte ab 18 Jahren nicht zu Lasten der GKV verschrieben werden dürften (Negativliste, Paragraph 34). Jedoch existierten entgegen anders lautenden Behauptungen keine Verordnungsverbote für "umstrittene" Medikamente, etwa solche gegen Durchblutungsstörungen bei Altersdemenz.
Das DGVP-Info verschweigt nicht, dass Anspruch auf Leistungen der Gesetzlichen
Krankenversicherung nur bei medizinischer Notwendigkeit besteht (Paragraph 11 SGB V).
Außerdem wird auf das Wirtschaftlichkeitsgebot (ausreichend, zweckmäßig,
wirtschaftlich, das Maß des Notwendigen nicht überschreitend) hingewiesen (Paragraph
12). Das sei aber nichts neues, Verordnungseinschränkungen könnten damit nicht
begründet werden. Falls der Arzt mit Hinweis auf die Finanzlage eine Behandlung ändert
oder Therapien oder Arzneimittel verweigert, empfiehlt der DGVP als ultima ratio einen
Arztwechsel.
© 1999 GOVI-Verlag
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