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NOG: Ausstieg aus Kostenerstattung für Arzneimittel

28.04.1997  00:00 Uhr

- Politik

  Govi-Verlag

NOG: Ausstieg aus Kostenerstattung für Arzneimittel

DAV-Wirtschaftsforum

  Die Gesundheitspolitik in Deutschland ist so launisch wie das Aprilwetter. Mit dieser Feststellung eröffnete der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes, Hermann S. Keller, seinen diesjährigen politischen Lagebericht in Baden-Baden. Schwerpunkt seiner kritischen Analyse waren die Neuordnungsgesetze (1. NOG und 2. NOG).

Sie hätten, so Keller, bei den Apothekern keinen Jubel ausgelöst, auch wenn in ihnen das Arzneimittel nicht im Mittelpunkt steht. Die im 1. NOG verankerten Zuzahlungserhöhungen als Folge von Beitragserhöhungen benötigen noch eine Regelung über die Informationsweitergabe und Fristen. Die DAV-Mitgliederversammlung am Vortag habe deshalb die gemeinsame Empfehlung der Spitzenverbände der Krankenkassen und des DAV zustimmend zur Kenntnis genommen, daß Veränderungen der Zuzahlungen spätestens vier Wochen vor deren Wirksamwerden im Bundesanzeiger veröffentlicht werden sollen. Nach Meinung des DAV-Vorsitzenden sollte aber eine entsprechende Regelung auch in Verträgen verankert werden.

Keller wertete es als einen Erfolg des DAV und der ABDA, daß die vorgesehenen, nach Indikationen und Wirkstoffen differenzierten Zuzahlungen, die auch noch von Kasse zu Kasse unterschiedlich hätten sein können, aus dem Gesetzesentwurf wieder gestrichen wurden. Die zum 1. Juli geplante drastische Zuzahlungserhöhung um 5 DM pro Packung und die ab 1. September erstmals wirksam werdenden beitragssatzbedingten Erhöhungen, die dazu führen würden, daß rund 20 Prozent aller Arzneimittelverordnungen vom Patienten vollständig selbst bezahlt werden müssen, bezeichnete Keller als den »Einstieg in den Ausstieg aus der Arzneikostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen« .

Keller rechnet damit, daß viele Verordnungen von den Patienten nicht mehr eingelöst werden, was für die Krankenkassen sehr teuer werden könne. Er kündigte an, daß die Apotheker die Patienten zum 1. Juli über die Zuzahlungserhöhungen aufklären werden, aber auch über Härtefallregelung und Überforderungsklausel „Wir werden uns zum Anwalt des Patienten machen und ihm unsere Hilfe anbieten!" In diesem Zusammenhang forderte Keller die Politik auf, den Kassenabschlag auf die Patientenzuzahlungen endlich zu streichen: „Rabatt auf Zahlungen anderer ist ordnungspolitisch unvertretbar."

In den durch den neuen § 73a SGB V legitimierten Strukturverträgen zwischen Ärzten und Krankenkassen sieht Keller die Einführungen von HM0s nach amerikanischem Vorbild. Solche Verträge zu Lasten Dritter würden auch in Deutschland zu Patientenselektion und Aussteuerungen schlechter Risiken führen, mit der Folge einer schlechteren Versorgungsqualität. Kellers Fazit zu den Neuordnungsgesetzen: „Wieder einmal steht letztendlich doch das Arzneimittel und damit die Apotheke im Zentrum dieser Gesundheitsreform."

Auf § 300 SGB V eingehend, bedauerte Keller, daß der Poker um die Datenlieferungen weitergehe. Noch immer gefielen sich manche Kassenvertreter darin, Datenlieferungen der Apothekenrechenzentren pauschal als unzureichend oder in hohem Maße fehlerhaft zu bezeichnen. „Wir haben in Teilbereichen - technisch bedingt - die ursprüngliche Zeitschiene des Vertrages verspätet erfüllt. Das ist zugegeben. Aber die Krankenkassen sollten nun .wenigstens so ehrlich wie wir sein und eingestehen, daß sie derzeit technisch nicht in der Lage sind, die Datenanlieferungen so aufzubereiten, wie sie sie nach dem Gesetz verarbeiten müßten." Partnerschaftliche Zusammenarbeit sei jetzt angesagt, um Probleme zu analysieren und pragmatisch zu lösen.

Kritisch sieht Keller auch die Streichung der Importabgabeverpflichtung im § 129 SGB V, da die Krankenkassen zu Änderungen der Rahmenverträge nicht bereit seien. Wenn sich im Ergebnis an der Importabgabeverpflichtung der Apotheker nichts ändere, dann sei das Gesetzespaket zur „Standortsicherung Deutschland" eine Luftbuchung gewesen. Als Beispiel guter partnerschaftlicher Zusammenarbeit wertete Keller das neue DAV-Industrie-PhagroModell, das für die Neufestsetzung und Anpassung bestehender Festbeträge gleichermaßen gilt und den Apothekerinteressen näherkommt als das alte Modell.

Auch zu den Vorschlägen der Krankenkassen zur Arzneimittelpreisbildung, den Apothekenaufschlag auf maximal 20 Prozent zu begrenzen und auf 30 DM ab einem Einkaufspreis von 150 DM, nahm Keller klar Stellung: Das wäre die endgültige Systemvernichtung. Der DAV wolle dagegen eine systemkonforme Weiterentwicklung, die die verstärkte Inanspruchnahme apothekerlicher Kompetenz auch unter wirtschaftlichen Aspekten ermögliche.

Zur Senkung der Kosten im Gesundheitswesen forderte Keller die Politik auf, sich endlich dazu durchzuringen, den Mehrwertsteuersatz bei Arzneimitteln zu senken. Außer Deutschland leiste sich in der EU nur noch Dänemark die volle Belastung der Solidargemeinschaft aller Versicherten zugunsten der öffentlichen Hand.

PZ-Artikel von Hartmut Morck, Baden-Baden    

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