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Gehaltssprung für die leitenden Funktionen

17.04.2000  00:00 Uhr

- Politik Govi-Verlag

GESUNDHEITS-BUNDESINSTITUTE

Gehaltssprung für die
leitenden Funktionen

von Dieter Schütz, Berlin

Auf die Leiter mehrerer Bundesinstitute im Gesundheitswesen soll ein warmer Geldregen niedergehen: Die rot-grüne Koalition will die Gehälter in Führungsfunktionen drastisch anheben und dazu die Besoldungsvorschriften ändern.

Ein Änderungsantrag der beiden Bundestagsfraktionen zum geplanten Seuchenrechtsneuordnungsgesetz sieht vor, dass der Direktor und Professor des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie der Leiter des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin und der Leiter des Robert-Koch-Instituts von der Besoldungsgruppe B 3 in die Gruppe B 6 hochgestuft werden. Einen Gehaltssprung von B 4 nach B 6 soll der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts machen.

Von solchen Gehaltserhöhungen können "normale" Beamte freilich nur träumen: Der Leiter des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte bekommt zum Beispiel vom Bund dann künftig 2069 DM mehr pro Monat auf sein Konto überwiesen. In der bisherigen Besoldungsgruppe B 3 beläuft sich das monatliche Grundgehalt – ohne Zulagen - auf 10.900,12 DM, in B 6 dann auf 12.969,24 DM.

Beim Präsidenten des Paul-Ehrlich-Instituts fällt die Erhöhung nicht ganz so kräftig aus. Er erhält bisher in B 4 ein Grundgehalt von 11.540,58 DM, in B 6 sind es künftig rund 1429 DM mehr.

Die offizielle Begründung von SPD und Grünen für den Gehaltssprung: "Die Neubewertung der Leitungsfunktionen der großen Bundesinstitute im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit ist im Hinblick auf die gesundheitspolitisch wichtigen und überaus schwierigen Aufgabenfelder der Institute und im Vergleich mit anderen Bundesbehörden erforderlich." Top

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