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Stellungnahmen der Verbände in der Anhörung

17.03.1997  00:00 Uhr

- Politik

  Govi-Verlag

Stellungnahmen der Verbände in der Anhörung

  Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat Pläne der Bonner Regierungskoalition kritisiert, den Vergeltungsanspruch der Leistungserbringer für Bandagen, Einlagen sowie Hilfsmittel zur Kompressionstherapie um die künftig von den Patienten zu leistenden 20prozentigen Zuzahlungen zu verringern. Würden die Gesetzesvorschläge von Union und FDP verwirklicht, drohten erhebliche Wettbewerbsverzerrungen und Fehlsteuerungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung, erklärten Spitzenvertreter der ABDA bei einer Expertenanhörung vor dem Gesundheitsausschuß des Bundestages.

Nach den Vorstellungen von Union und FDP soll nicht nur der Vergütungsanspruch verringert werden, sondern gleichzeitig die Inkassopflicht ausschließlich beim Leistungserbringer liegen. Zuzahlungen für Medikamente etwa haben dagegen in letzter Konsequenz die Krankenkassen einzuziehen. Sie müssen - wenn selbst eine schriftliche Zahlungsaufforderung des Apothekers nichts fruchtet - die Selbstbeteiligung vom Versicherten einkassieren.

Die Sorge der ABDA: Leistungerbringer könnten - ohne einen Rechtsverstoß zu begehen! - darauf verzichten, die Hilfsmittel-Zuzahlungen vom Patienten zu verlangen, denn nur sie hätten ja in diesem Bereich das Inkassorecht. Es sei deshalb nicht auszuschließen, daß einzelne Anbieter, die relativ hohe Preise für Bandagen, Einlagen und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie mit den Krankenkassen vereinbart hätten, diese Preise durch vollständigen oder teilweisen Verzicht auf Zuzahlungen "kompensieren". Damit aber würden Anreize für Patienten geschaffen, gerade solche Leistungserbringer aufzusuchen, die zu Lasten der Krankenkassen weniger preisgünstige Hilfsmittel abgeben.

Eine erstmals eingeführte, prozentuale Zuzahlung bei Hilfsmitteln führe darüber hinaus zu Abrechnungsproblemen mit den Krankenkassen. Die EDV-Systeme in den Apotheken und die Abrechnungsprogramme müßten so umgestellt werden, daß sie auch Pfennigbeträge berücksichtigen könnten. Zugleich sei das Verordnungsblatt zu ändern, welches bislang lediglich vier Stellen vorsehe: Bei einer 20prozentigen Zuzahlung werde dies nicht in jedem Fall ausreichen.

Der Praktikabilität zuliebe schlägt die ABDA deshalb vor, die zu entrichtenden Selbstbeteiligungen auf ganze DM-Beträge aufzurunden. Zudem müsse der Apothekerschaft eine mindestens dreimonatige Übergangsfrist eingeräumt werden, um die sich abzeichnenden Abrechnungsschwierigkeiten in den Griff zu bekommen.

ABDA fordert Übergangsfrist von einem Monat

Begrüßt wird von der ABDA dagegen, daß die Koalition den Krankenkassen nicht mehr erlauben will, Zuzahlungen nach Indikationsgebieten oder Stoffgruppen gestaffelt zu erhöhen. Dadurch werde ein Abrechnungschaos mit hunderten verschiedener Zuzahlungen vermieden. Nach wie vor möchten Union und FDP den Kassen allerdings gestatten, Zuzahlungen unabhängig von Beitragssatzanhebungen prozentual zu erhöhen. Damit die Leistungserbringer genug Zeit haben, sich auf geänderte Zuzahlungen einzustellen, müsse der Gesetzgeber hier Übergangsfristen von mindestens einem Monat vorschreiben, fordert die ABDA: Erst einen Monat nach dem Beschluß, die Zuzahlungen zu erhöhen dürfe die Zuzahlungserhöhung wirksam werden.

Beifall zollt die Spitzenorganisation der Apothekerschaft der Regierungskoalition für die Absicht, die starren Arzneimittelbudgets durch flexiblere Richtgrößen abzulösen. Auch die künftigen Mitwirkungsrechte der Apotheker bei der Festlegung von Arzneimittelrichtgrößen durch den Bundesausschuß Ärzte/Krankenkassen werden begrüßt: Allerdings müsse der Gesetzgeber klarstellen, daß es nicht mehrere Spitzenorganisationen der Apotheker auf Bundesebene gebe, sondern nur eine, eben die ABDA.

PZ-Artikel von Hans-Bernhard Henkel, Bonn
   

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