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Aut idem kommt

18.02.2002  00:00 Uhr

AABG

Aut idem kommt

PZ  Das Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz tritt nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums am 23. Februar 2002 in Kraft. Ab diesem Datum gilt die im Gesetz enthaltene Aut-idem-Regelung über die Auswahl preisgünstiger Arzneimittel. Die Erhöhung des Krankenkassenabschlages von 5 Prozent auf 6 Prozent tritt dagegen rückwirkend zum 1. Februar 2002 in Kraft.

Wie die ABDA mitteilt, muss der Arzt nach der Neufassung der Auswahlregelungen in §§ 129, 73 SGB V zukünftig das "Aut idem" auf dem Verordnungsblatt ausdrücklich ausschließen, wenn der Apotheker nicht die Möglichkeit der Auswahl eines preisgünstigeren Arzneimittels erhalten soll. Die neue Gesetzeslage hat also die gedankliche Umkehr des bisherigen Aut-idem-Ankreuzfeldes auf dem Rezeptformular zum Gegenstand.

Bisher musste der Arzt dem Apotheker die Auswahl eines wirkstoffgleichen Arzneimittels durch Ankreuzen des Feldes gestatten, zukünftig ergibt sich die Erlaubnis automatisch ohne Ankreuzen. Der Arzt kann dem Apotheker die Auswahl aber durch Ankreuzen des Aut-idem-Feldes auf dem Verordnungsblatt verbieten. Dies gilt mit Inkrafttreten des Gesetzes auch ohne eine Änderung des Verordnungsblattes, die zumindest bis auf weiteres nicht vorgesehen ist.

Das Gesetz verpflichtet die Apotheke immer dann zur Auswahl eines preisgünstigen Arzneimittels, wenn der Arzt das Arzneimittel unter der Wirkstoffbezeichnung verordnet hat oder wenn der Arzt ein Arzneimittel namentlich verordnet hat, das nicht bereits preisgünstig ist. Im letztgenannten Fall besteht die Verpflichtung nicht, wenn der Arzt durch Ankreuzen des Aut-idem-Feldes auf dem Verordnungsblatt die Auswahl untersagt hat.

Das von der Apotheke ausgewählte Arzneimittel muss im Vergleich zu dem verordneten Arzneimittel nach Wirkstoff, Wirkstärke und Packungsgröße identisch sein, eine gleiche oder austauschbare Darreichungsform haben und für den selben Indikationsbereich zugelassen sein. Ferner dürfen im Einzelfall der Abgabe des ausgewählten Arzneimittels keine pharmazeutischen Bedenken entgegenstehen.

Stufenweise Umsetzung

Das Gesetz wird in zwei Stufen umgesetzt werden. Zunächst hat der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die Gruppen der austauschbaren Darreichungsformen zu bestimmen und muss in den Arzneimittelrichtlinien Hinweise darauf geben, welche Darreichungsformen austauschbar sind. Im Anschluss daran haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen für jede Gruppe von Arzneimitteln mit austauschbaren Darreichungsformen die obere Preislinie des unteren Drittels des Preisspektrums, also des Bereichs der preisgünstigen Arzneimittel, bekannt zu machen.

Die neue gesetzliche Regelung kommt deshalb erst dann vollständig zur Anwendung, wenn und soweit die entsprechenden Preislinien durch die Spitzenverbände bekannt gemacht worden sind. Die Preislinien sind jeweils für ein Quartal auf der Basis der Preise des ersten Tags des dem Quartal vorangehenden Monats zu ermitteln.

Auswahl in der Übergangsphase

Bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Preislinien tritt eine Übergangsphase ein, für die das Gesetz nicht geklärt hat, wie die Auswahl zu erfolgen hat. Das Bundesgesundheitsministerium wird als Folge einer Besprechung am 15. Februar 2002 mit Vertretern der ABDA, der Verbände der Arzneimittelhersteller, der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen und der IfA GmbH diesen Punkt nochmals prüfen.

Nach Ablauf der Übergangsphase gilt ein Arzneimittel als preisgünstig, wenn es sich im unteren Drittel des Preisspektrums der zur Verfügung stehenden Arzneimittel hält oder für den Fall, dass sich im unteren Preisdrittel weniger als fünf Arzneimittel befinden, zu den fünf preisgünstigsten Arzneimitteln zählt. Als unteres Drittel wird das untere Drittel der Differenz zwischen dem Mittelwert der drei preiswertesten und den drei teuersten Präparaten bezeichnet.

Wir werden in den nächsten Ausgaben ausführlich über die Einzelheiten der Umsetzung der Aut-idem-Regelung berichten. Top

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