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Gründungshelfer oder Kettenboss?

21.02.2000  00:00 Uhr

- Politik Govi-Verlag

STANGE-PROZESS

Gründungshelfer oder Kettenboss?

von  Klaus Hölzel, Bielefeld

Auf großes Medieninteresse stieß am Montag der Start des Prozesses gegen Apotheker Günter Stange vor dem Landgericht Bielefeld. Gleich zu Beginn scheiterten Stanges Anwälte mit dem Versuch, das Verfahren sofort auszusetzen und zunächst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs zum Apotheken-Mehrbesitz abzuwarten.

Der Vorsitzende Richter Schild zeigte schon am ersten Verhandlungstag, wie er Ruhe und Besonnenheit in den berufspolitisch brisanten Prozess bringen will. Geduldig vernahm er die ausschweifenden Erläuterungen Stanges, um dann zielführende Fragen an den Mindener Apotheker zu stellen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Stange vor, in 32 Fällen das Fremd- und Mehrbesitzverbot (§ 23 Apotheken-Gesetz) verletzt zu haben, in 19 Fällen Kollegen zur falschen eidesstattlichen Versicherung angestiftet und in drei Fällen als Mittäter Subventionsbetrug begangen zu haben. Bevor Stange dazu Stellung nahm, versuchten seine Anwälte, den Prozess auszusetzen. Sie begründeten dies damit, dass ein Mehrbesitzverbot vor dem Bundesverfassungsgericht und beim Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben würde. Der Mehrbesitz gefährde weder die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung noch die Volksgesundheit, wie man auch an den Beispielen Großbritannien und Italien erkennen könne.

Richter Schild betonte, dass eine solche Fragestellung erst dann zu beurteilen sei, wenn man die Fakten des Falles geprüft habe.

Stanges Einlassungen am ersten Verhandlungstag waren geprägt von Vorwürfen gegen die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und einer chronologischen Darstellung bis zur Anklage im Jahre 1995. So behauptete Stange, an "standespolitisch unerwünschten Standorten" (gemeint sind Einkaufs-Center) habe er Apotheken gegründet und zudem Marketing-Konzepte "im Wettbewerb mit der ABDA" angeboten. In beiden Fällen sei er zum Unwillen der ABDA erfolgreich gewesen.

Von Verbandsseite habe man "nicht davor zurückgeschreckt, Zeugen durch finanzielle Zuwendungen" zu beeinflussen. Im übrigen hätte es keine Abhängigkeiten der Kollegen gegeben, ebensowenig Geheimverträge. Auf die Betriebsführung der Kollegen habe er keinen Einfluss genommen. Notwendige Zahlungsstundungen gegenüber Kollegen wären ohne Gegenleistung erfolgt. Im Vertrauen auf seine damaligen Rechtsberater Professor Dr. Schiedermaier und die Rechtsanwälte Kunath und Fichtel habe er die Verträge mit den Kollegen geschlossen. Nachdem nun unterschiedliche Gutachten zum Fremd- und Mehrbesitzverbot vorlägen, frage er sich, "wie ein normaler Apotheker sie richtig anwenden soll".

Der 46-jährige Pharmazeut (6 Kinder, geschieden) sei bei einer vom Großhandel veranstalteten England-Reise tief beeindruckt "inspiriert" worden, die "Marktlücke Neugründer-Hilfe" zu schließen. Da er selbst mehrfach zwischen 1982 und 1989 Apotheken neu gegründet und dabei negative Erfahrungen gesammelt habe (so habe man Wochen- und Tagesumsatz vertauscht), wollte er sein "Existenzgründer-Wissen" weitergeben. Deshalb habe er durch seine Firma DUO-MED Einrichtungen und Organisationshilfen für 298 000 DM und später 348 000 DM an Neugründer verkauft. Mit seiner Firma MEDI-CENTER habe er die von Einkaufszentren für 40 DM bis 80 DM pro Quadratmeter angemieteten Räume untervermietet. Die Mietlaufzeit von häufig drei Jahren begründete Stange damit, dass dies ein Wunsch der Neugründer gewesen sei, um das Risiko zu minimieren.

Auch bei der Finanzierung der Einrichtung habe er durch Leasingverträge den finanziell schwachen Neugründern helfen wollen. Nach dem Start der Apotheke will sich Stange in den meisten Fällen auf "Sozialkontakte" mit den Kollegen beschränkt haben. Wenn die Staatsanwaltschaft in seinen beschlagnahmten Unterlagen Angaben für Kollegen über den Umgang mit eidesstattlichen Versicherungen gefunden hätte, dann "sind die nicht von mir". Günter Stange wird in den weiteren Verhandlungstagen noch öfter mit solchen Beweislagen konfrontiert. Top

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