Pharmazeutische Zeitung online

Beratungsbedarf verzögert das Reformprozedere

17.02.1997  00:00 Uhr

- Politik

  Govi-Verlag

Beratungsbedarf verzögert das Reformprozedere

  Entgegen bisherigen Ankündigungen sind die letzten Entscheidungen über Änderungsanträge der Regierungskoalition zum zweiten Neuordnungsgesetz für die gesetzliche Krankenversicherung noch nicht gefallen. "Beratungsbedarf" in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, so hieß es nach einem Koalitionsgespräch am vergangenen Dienstag, verzögere das parlamentarische Prozedere. Die Anträge sind deshalb auch noch nicht im Detail ausformuliert und von den Abgeordneten der Regierungsparteien abschließend gebilligt worden.

Nach vorliegenden Informationen ist vor allem die bereits im ersten GKV-Neuordnungsgesetz verzögerte Koppelung von Krankenkassen-Beitragssatzerhöhungen und Patienten-Selbstbeteiligung umstritten. Teile der Union wehren sich dagegen und verlangen eine Korrektur. Erkennbar ist unterdessen, daß sich CDU/CSU und FDP darauf verständigt haben, das Arzneimittelbudget durch individuelle arztbezogene Richtgrößen abzulösen. Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassenverbänden will die Koalition aufgeben, entsprechende Verträge auf Landesebene abzuschließen.

Ungeklärt ist nach vorliegenden Informationen ein künftiges Mitspracherecht der pharmazeutischen Industrie bei Arzneimittel tangierenden Entscheidungen des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie zeigte sich bereits erfreut darüber, daß der Branche hier ein "qualifiziertes Mitspracherecht" eingeräumt werde. Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller dementierte prompt.

Die unerwartet langwierigen Beratungen erzwingen gegenüber der ursprünglichen Initiative von Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer ferner einen Aufschub bereits terminierter Zuzahlungserhöhungen. Jetzt soll die Selbstbeteiligung über alle dafür in Frage kommenden Bereiche hinweg einheitlich erstmals zum 1. Juli 1999 dynamisiert werden. Dafür maßgebender Indikator ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter der Beschäftigten.

Dem Bundesausschuß Ärzte und Krankenkassen wollen die Regierungsparteien den Auftrag erteilen, Richtlinien für die Verordnung häuslicher Krankenpflege zu erlassen. In den Richtlinien wäre ausdrücklich festzulegen, mit welchen Zielen die häusliche Krankenpflege vom Vertragsmediziner zu verordnen ist und in welchem Umfang er mit den jeweiligen Leistungserbringern zusammenarbeiten muß.

Gegenüber der ursprünglichen Fassung soll im Gesetz nun vorgegeben werden, daß die Spitzenverbände der Krankenkassen mit den maßgeblichen Organisationen der Erbringer von Leistungen zur ambulanten und stationären Vorsorge und Rehabilitation auf Bundesebene Rahmenverträge abschließen. Darin sollen die Ziele und Inhalte aller Maßnahmen sowie ein Indikationskatalog ebenso festgelegt werden wie die individuellen Voraussetzungen für medizinische Vorsorge- und Rehabilitationskuren. Der Vorrang ambulanter Therapiemöglichkeiten ist zu beachten.

Verbessert werden soll im zweiten GKV-Neuordnungsgesetz die Position des ambulanten Operierens. Die Vertragsparteien sollen dazu gesondert Eingriffe bestimmen, die vollstationär nur noch erbracht werden dürfen, wenn die Krankenkasse vor der Aufnahme in das Krankenhaus die Übernahme der Kosten schriftlich zugesagt hat. Schließlich sollen die ärztlichen Leistungen wieder nach einem festen Punktwert vergütet werden, der vorab zwischen Vertragsärzten und Krankenkassen zu vereinbaren ist.

PZ-Artikel von Jürgen Becker, Bonn
   

© 1996 GOVI-Verlag
E-Mail:
redaktion@govi.de

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa