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Großhandel kann Rabatte nicht zahlen

10.02.2003  00:00 Uhr
BSSichG

Großhandel kann Rabatte nicht zahlen

von Daniel Rücker, Eschborn

Die Spekulationen und Behauptungen, inwieweit die Großhandlungen ihren Zwangsrabatt nach dem Beitragssatzsicherungsgesetz bezahlen oder auf die Apotheker abwälzen, nehmen kein Ende. Ein Gespräch zwischen dem Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) und Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) interpretieren beide Seiten recht unterschiedlich.

Nach dem Gespräch hatte die parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk in einem Brief an die Bundestagsabgeordneten der Regierungsparteien behauptet, der Großhandel sei bereit, einen spürbaren Beitrag zu den Spargesetzen zu leisten (Siehe PZ 06/03, Seite 10). In einem Gesprächsprotokoll des Phagro für das BMGS liest sich das vollkommen anders: „Die Rendite der Branche nach Steuern liegt bei unter 1 Prozent. Daraus wird deutlich, dass der Pharmagroßhandel einen eigenen Beitrag in Höhe von 600 Millionen Euro gar nicht leisten kann. Nach unserer Auffassung war es allen Beteiligten im Markt und auch den Krankenkassen klar, dass ein solcher Beitrag nur die Abschöpfung der vom Pharmagroßhandel bereits an die Apotheken gewährten Rabatte beinhalten kann.“ Der Phagro verweist in diesem Zusammenhang auch auf das interne BMGS-Papier, in dem der Großhandelsrabatt mit dem Abschöpfen der Einkaufsrabatte der Apotheker begründet wurde (Siehe PZ 6/03, Seite 10).

Das interne BMGS-Papier hatte in den vergangenen Wochen für erheblichen Unmut unter den Bundestagsabgeordneten gesorgt, zahlreiche Parlamentarier fühlen sich vom Gesundheitsministerium falsch informiert. Während das Ministerium intern offensichtlich bereits im Oktober davon ausgegangen war, dass der Großhandel seinen im BSSichG verankerten Zwangsrabatt auf die Apotheken abwälzen würde, betonte es gegenüber Abgeordneten immer wieder, dass es dafür keinerlei Anhaltspunkte gebe.

Aus Sicht der Apotheker ist es äußerst ärgerlich, dass dieses interne BMGS-Papier erst Ende Januar publik wurde. Schon bei der Abstimmung über das Gesetz am 20. Dezember im Bundestag hatten 59 SPD-Abgeordnete nur unter Vorbehalt zugestimmt. Grund für die Skepsis war die Abwälzung der Großhandelsrabatte auf die Apotheken. In einer Erklärung machten sie ihre Zustimmung von einer Überprüfung abhängig, inwieweit die Apotheker übermäßig belastet werden. Es bestehen deshalb erhebliche Zweifel, ob die Regierung eine Mehrheit für das BSSichG bekommen hätte, wenn das BMGS-Papier bekannt gewesen wäre.

Ströbele verärgert

Das bestätigt auch ein Brief des Grünen-Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele. Auch er hatte sich zuerst darauf verlassen, dass die offiziellen Angaben des Ministeriums richtig sind. Im Schreiben vom 18. Dezember hatte Caspers-Merk festgestellt: „Das Gesetz stellt zunächst sicher, dass der Großhandelsabschlag auch vom Großhandel zu zahlen ist.“ Der Großhandel werde keinen Erfolg mit dem Versuch haben, sich den Zahlungen zu entziehen.

Das interne Papier kennt er offensichtlich erst seit wenigen Tagen, denn er schreibt an das BMGS: „Nun werden wir mit einem ‚Arbeitspapier’ aus dem Ministerium vom Oktober 2002 konfrontiert, aus dem hervorgeht, dass es sich beim Einsparvolumen des Großhandels um Rationalisierungsgewinne von 600 Millionen Euro handelt‚ die bislang in den Apotheken verbleiben.“

Ströbele kritisiert in seinem Brief, dass der Einkommensrückgang bei den Apotheken insgesamt erheblich größer sein müsse als 350 Millionen Euro, „möglicherweise sogar bis 950 Millionen Euro betragen könnte“. Der Grüne lässt keinen Zweifel daran, dass er diese Belastung für unangemessen hält. Er habe „Schwierigkeiten, einzusehen, warum gerade diese eine Gruppe mit einer solchen Belastung belegt werden soll“. Top

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