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Apotheken und integrierte Versorgungsstrukturen

24.01.2000  00:00 Uhr

- Politik Govi-Verlag

PHARMACON DAVOS

Apotheken und integrierte Versorgungsstrukturen

von Hartmut Morck, Davos

Neue integrierte Versorgungsstrukturen werden von nahezu allen Gruppierungen im Gesundheitswesen angestrebt. Dieser Diskussion müssen sich die Apotheken stellen. Die schon traditionelle berufspolitische Veranstaltung während der Davoser Fortbildungswoche sollte Klarheit darüber bringen, wie sich Apotheken neuen Versorgungsstrukturen nähern könnten.

Unter der Moderation von Dr. Hermann Vogel, Vorstandsmitglied der Bundesapothekerkammer (BAK), diskutierten die ABDA-Geschäftsführer Dr. Frank Diener und Professor Dr. Rainer Braun, der Sprecher der Geschäftsführung, Dr. Johannes Pieck, sowie der BAK-Präsident Dr. Hartmut Schmall und der DAV-Vorsitzende Hermann Stefan Keller mit den Tagungsteilnehmern.

Diener machte deutlich, dass jeder, der neue Versorgungsstrukturen fordert, etwas anderes darunter versteht, eigene Ziele verfolgt und auf eigene Vorteile aus ist. Auch in der Gesetzgebung hätten sich die Vorstellungen von neuen Versorgungsstrukturen gewandelt. Während 1989 (§§ 63 bis 65 SGB V) Modellvorhaben ermöglicht wurden, die allerdings wenig gebracht hätten, wurde 1992 (§§ 173 ff SGB V) über den gesetzlich geforderten Wettbewerb unter den Kassen der Rahmen für neue Versorgungsformen geschaffen. Dem folgten 1997 (§ 73a SGB V) die Strukturverträge, mit denen kombinierte Budgets sowie neue Versorgungs- und Vergütungsformen erprobt werden konnten. Eine Budgetsteuerung konnte allerdings damit nicht erreicht werden.

Mit Wirkung 1. Januar 2000 trat das Rumpfgesetz zur Gesundheitsreform 2000 in Kraft, das in § 140 a bis h die Möglichkeit von integrierten Versorgungsstrukturen mittels Rahmenvereinbarungen zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geschaffen hat. Bei allen Gesetzes-Initiativen wurde ausgeschlossen, dass per Vertrag in den integrierten Versorgungsstrukturen von dem Arzneimittelgesetz, dem Apothekengesetz, der Apothekenbetriebsordnung oder der Arzneimittelpreisverordnung abgewichen werden darf.

Sollten aufgrund dieses Gesetzes Netze aufgebaut werden, die zum Beispiel mit den Krankenkassen vereinbart haben, die Arzneimittelversorgung in die Kopfpauschalen zu integrieren, bedeutet das, dass die Apotheker die Arzneimittelkosten nicht mehr mit den Krankenkassen abrechnen, sondern mit dem Netz. Alle Diskutanten waren sich einig, dass ein solches System nicht angestrebt werden sollte, weil Unübersichtlichkeit und Schwierigkeiten programmiert seien.

Braun war der Ansicht, die Apotheker sollten ihre pharmazeutische Kompetenz den Netzen anbieten, zum Beispiel in einer Netz-Arzneimittelkommission. Voraussetzung für die Apotheken, sich mit Netzen zu arrangieren sei aber, die Gleichbehandlung aller Apotheken, keine Einzelabsprachen, die Wettbewerbsvorteile für einzelne Apotheken brächten, die Nichtinfragestellung des Apothekenmonopols und der einheitliche Abgabepreis. Die Vertreter der ABDA sprachen sind gegen Einkaufsmodelle aus. Weitere Angebote der Apotheken an ein Netz könnten das Management der Generika und der Hilfsmittel sowie die ökonomische Verordnungsanalyse sein. Netze könnten außerdem zur Integration der Pharmazeutischen Betreuung und der Integration der Telematik dienen. Das Ziel jeder Kooperation der Apotheker in integrierten Versorgungssystemen sollte eine evidence based medicine und pharmacy unter der Nutzung qualitätssichernder Maßnahmen sein.

Pieck unterstrich die Forderung, dass bestehende Gesetz durch neue Versorgungsformen nicht in Frage gestellt werden dürfen. Es sei unzulässig, "Hofapotheken" vertraglich an ein Netz zu binden. Auch die Verweisung von Patienten an bestimmte Apotheken sei verboten. Deshalb warnte Pieck die Apotheken davor, sich als Einzelpartner an ein Netz vertraglich zu binden. Jeder Apotheker müsse erkennen, was alles zur Disposition gestellt würde, wenn er wegen kurzfristiger finanzieller Vorteile in einem Netz Gesetze missachtet.

Keller beklagte das Änderungsgesetz der Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer, weil es die Krankenkassen noch mächtiger gemacht hätte. Ergänzend zu den bestehenden Lieferverträgen würden nun neue Vertragssituationen auf die Verbände zukommen. Auch Keller warnte die Kolleginnen und Kollegen davor, sich auf Einzelverträge einzulassen. Apotheken, die von Netzen angesprochen würden, sollten sich an die regionalen Apothekerverbände wenden, denn nur die regionale Leistungsgemeinschaft der Apotheker sollte Vertragspartner werden, um einheitliche Vertragsstrukturen zu erreichen. Apotheker sollten sich auf keinen Fall in ein Netz einkaufen, sondern lernen, mit den Netzen umzugehen und das auf einer einheitlichen Schiene.

Schmall sprach sich im Zusammenhang mit neuen Versorgungsstrukturen für eine bessere Kooperation zwischen Krankenhaus und öffentlichen Apotheken aus.

Die viel zu kurze Diskussion zeigte, dass viel Skepsis an der Basis verbreitet ist, und die meisten davor Angst haben, dass Krankenkassenapotheker zu Beratern der Netze würden und die öffentliche Apotheke außen vor bliebe. Vogels Fazit: Im vorigen Jahrhundert war vieles einfacher. Top

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