Identitätsprüfung von Triclosan |
19.04.1999 00:00 Uhr |
Triclosan ist ein antimikrobiell wirksamer 2,4,4'-Trichlor-2'-hydroxydiphenylether mit breitem Wirkungsspektrum gegenüber grampositiven und gramnegativen Bakterien sowie Dermatophyten, Schimmelpilzen und Hefen (1). Die Substanz wird überwiegend als Konservierungsmittel in Kosmetika verwendet.
Laut § 3 a Kosmetik-Verordnung beträgt die zulässige Höchstkonzentration an Triclosan in diesem Fall 0,3 Prozent. Der Grenzwert darf jedoch überschritten werden, sofern die Substanz nicht zum Zweck der Konservierung enthalten ist und dies auch entsprechend deklariert wird. In der Dermatologie wird Triclosan als Antiseptikum in Fertigarzneimitteln und Individualrezepturen eingesetzt. Für diesen Anwendungsbereich liegen die Normkonzentrationen zwischen 1 und 3 Prozent (1, 2).
Ein internationaler Qualitätsstandard für Triclosan ist die kürzlich erschienene Monographie im 9. Supplement zur United States Pharmacopeia (USP 23); außerdem war die Substanz im Arzneibuch der Deutschen Demokratischen Republik (AB-DDR 85) beschrieben. Im aktuell gültigen Arzneibuch und im Deutschen Arzneimittel-Codex (DAC) ist Triclosan noch nicht enthalten und damit stellt sich in den Apotheken vor der Anfertigung von Rezepturen regelmäßig das Problem der Qualitätsprüfung. Die Substanz wird als Zertifikatware gehandelt, so daß bei Lieferung eines validen Prüfzertifikats in der Apotheke lediglich der Nachweis der Identität zu führen ist. Nachstehend wird ein apothekengerechtes Prüfverfahren vorgeschlagen, das auf den genannten Arzneibuchmonographien und auf Untersuchungen des Zentralen Prüflaboratoriums des DAC beruht.
A. Schmelztemperatur (2.2.14): 55 bis 59 °C.
B. Die Prüfung erfolgt mit Hilfe der Dünnschichtchromatographie (DAC-Probe 11) unter Verwendung von Kieselgel 60 F254 Fertigplatten R-DAC. Untersuchungslösung: 5 mg Substanz werden in 2 ml Methanol R gelöst. Referenzlösung: 5 mg Triclosan, dessen Identität bekannt ist, werden in 2 ml Methanol R gelöst. Auf die Platte werden getrennt je 2 µl der Lösungen aufgetragen. Die Chromatographie erfolgt mit einer Mischung von 80 Volumenteilen Toluol R und 20 Volumteilen Aceton R. Die Platte wird an der Luft getrocknet und im UV 254 ausgewertet. Anschließend wird die Platte nacheinander mit einer Lösung von Dichlorchinonchlorimid R (4 gxl-1) in Methanol R und mit einer wäßrigen Lösung von Natriumcarbonat R (100 gxl-1) besprüht. Nach 20 Minuten wird die Platte im Tageslicht ausgewertet. In den Chromatogrammen der Untersuchungslösung und der Referenzlösung tritt im UV 254 in der oberen Hälfte jeweils ein Fleck mit dem gleichen Rf-Wert und der gleichen Intensität auf. Nach dem Besprühen färben sich die Flecke im Tageslicht blau.
C. Die Lösung von 10 mg Substanz in 5 ml Ethanol 96 % R wird mit 0,3 ml einer wäßrigen Lösung von Aminopyrazolon R (20 gxl-1), 1 ml verdünnter Ammoniak-Lösung R1 und 1 ml einer wäßrigen Lösung von Kaliumhexacyanoferrat(III) R (20 gxl-1) versetzt. Es entsteht eine dunkelrote Färbung mit Niederschlag.
Literatur:
Anschrift des Verfassers:
Dr. Karsten Albert,
Deutscher Arzneimittel-Codex,
Carl-Mannich-Straße 20,
65760 Eschborn
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