Pharmazeutische Zeitung online

Qualitätsgesicherte Herstellung von Kapseln

03.10.2005  00:00 Uhr

PHARMAZIE

ZL-Ringversuch

Qualitätsgesicherte Herstellung von Kapseln

von Holger Latsch, Eschborn

Die Anmeldefrist für den im 4. Quartal stattfindenden Ringversuch zur Herstellung von Kapseln wird bis zum 28. Oktober verlängert. Bis dahin haben die Apotheken noch die Möglichkeit, ihr Herstellungsverfahren überprüfen zu lassen.

Kapseln haben auch in der heutigen Apothekenrezeptur noch ihren festen Platz, da sie viele Vorteile bieten. So sind zum Beispiel zahlreiche altbewährte, aber auch neue Arzneistoffe zur Anwendung in der Kinderheilkunde gedacht. Oft können sie jedoch nicht eingesetzt werden, da die auf dem Markt befindlichen Fertigarzneimittel Wirkstoffe in Dosierungen enthalten, die allein auf den Bedarf von Erwachsenen abgestimmt sind. Daher verordnen gerade Kinderärzte häufig Kapseln mit der optimalen Dosis für den kindlichen Organismus. Bei der Herstellung ist die Kompetenz des Apothekers gefragt. Die Zubereitung niedrigdosierter Arzneiformen bedarf eines qualitätsgesicherten Herstellungsverfahrens. Um auch den Apothekern, die sich noch nicht für den Ringversuch im 4. Quartal angemeldet haben, die Qualitätsüberprüfung der Kapselherstellung in ihrer Apotheke zu ermöglichen, haben wir die Anmeldefrist auf den 28. Oktober 2005 verlängert. Das Herstellverfahren für die Kapselzubereitung (Hydrochlorothiazid-Kapseln) ist von jeder Apotheke selbst zu wählen.

Die Apotheken erhalten rechtzeitig vor dem geplanten Herstellungstermin eine Herstellungsanweisung mit allen notwendigen Informationen zum Ablauf des Ringversuches einschließlich den angelegten Prüfkriterien und den zu tragenden Kosten.

Die Rezepturen werden vom ZL inhaltlich und mengenmäßig vorgegeben und sind am angegebenen Herstellungstag von den Apotheken nach einem selbst gewählten Herstellungsverfahren anzufertigen und umgehend ans ZL einzuschicken. Das ZL untersucht die eingehenden Proben entsprechend dem aktuellen wissenschaftlichen Stand und den Vorgaben in den Arzneibüchern auf chemische, technologische und mikrobiologische Parameter. Auch die Kennzeichnung der Zubereitung unter Berücksichtigung des verwendeten Primärpackmittels wird bei der Prüfung bewertet.

Allen Apotheken wird mit der Mitteilung über die erfolgreiche oder nicht erfolgreiche Teilnahme ein persönliches Ergebnisprotokoll ausgestellt. Ein Zertifikat wird nur erteilt, wenn alle relevanten Prüfkriterien ohne Ausnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Bei Interesse an der Teilnahme am Ringversuch im 4. Quartal melden Sie sich online über unsere Homepage (www.zentrallabor.com) an oder senden Sie uns das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular im Serviceteil der Druck-Ausgabe bis zum 28. Oktober 2005 zu. Die Kosten in Höhe von 150 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer) sind von jeder Apotheke selbst zu tragen. Top

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