Beratungshilfen für die Selbstmedikation |
15.12.2003 00:00 Uhr |
Die Augsburger und Rosenheimer Qualitätszirkel formulierten für bestimmte Indikationsgebiete Mindestforderungen für ein Beratungsgespräch, die sich im Berufsalltag ohne großen Aufwand realisieren lassen. Ziel dieser Beratungshilfen für die Selbstmedikation ist es, in allen Apotheken eine gleichwertig hohe Beratungsqualität zu gewährleisten. Die Inhalte können per Internet abgerufen werden.
Neuentwicklungen und sich ändernde Therapiestandards, Medienberichte über neue Gesundheitstrends, paramedizinische Versprechungen und unrealistische Hochrechnungen von Ergebnissen der Grundlagenforschung, gut informierte kritische, aber auch fehlgeleitete unkritische Patienten – dies alles erfordert einen aktiven, informierten und fortbildungswilligen Apotheker.
Neben dem Informationsaustausch mit besonders interessierten Patienten steht die den Apothekenalltag dominierende Pflicht zur Aufklärung über Anwendung und Umgang mit Arzneimitteln. Im Bereich der Selbstmedikation trägt allein der Apotheker die Verantwortung für die sachgerechte Auswahl und Anwendung. Er muss die Grenzen seiner beratenden Tätigkeiten erkennen und gegebenenfalls den Rat geben, einen Arzt aufzusuchen.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist neben dem Erwerben eines fundierten und aktuellen Fachwissens eine gewisse Standardisierung des Beratungsablaufs notwendig. Nur so wird gewährleistet, dass die Qualität der pharmazeutischen Dienstleistung durchgehend dem geforderten Standard entspricht. Da sich Leitlinien und Standards am besten in Kollegengruppen besprechen und praxisgerecht bearbeiten lassen, fördert die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) vor diesem Hintergrund intensiv die Bildung pharmazeutischer Qualitätszirkel, einer freiwilligen Vereinigung aktiver qualitätsbewusster Apotheker.
Hinweise für Beratungsgespräche
Für den Bereich der Selbstmedikation müssen bestimmte Anforderungen an ein Beratungsgespräch gestellt werden. In jedem Fall sollte der Beratende versuchen, zu einem Gespräch hinzuführen. Dieses Ziel wird nicht immer erreicht, da viele Patienten keine Zeit oder kein Interesse an fachlichen Informationen haben. Oder sie sind bereits ausreichend über die Materie informiert – oder glauben zumindest, dies zu sein.
Diese Hintergründe zu klären, ohne dass sich der Kunde ausgefragt, kontrolliert oder gar bedrängt fühlt, ist die Aufgabe des Beratenden. Er muss dazu kommunikativ in der Lage sein sowie für eine gute Gesprächsatmosphäre und offene zwischenmenschliche Stimmung sorgen. Menschliche Zuwendung signalisiert dem Gesprächspartner, dass er akzeptiert und ernst genommen wird. Eine verständliche Sprache, frei von Fachausdrücken und Fremdwörtern sowie das Fragen nach dem subjektiven Empfinden bei der Anwendung des Arzneimittels erhöhen die Gesprächsbereitschaft beim Patienten.
Erfährt und erkennt der Kunde das echte Interesse des Beratenden an seinem Anliegen, ist er im Allgemeinen bereit, Erklärungen und Hinweise sowie die fachlichen Ratschläge zur Auswahl und Anwendung des Arzneimittels anzunehmen.
Das Augsburger Flussdiagramm
Wie eine durchgängige hohe Qualität bei der pharmazeutischen Beratung leichter erreicht werden kann, sei am Beispiel der Hilfsmittel für die Beratung im Bereich der Selbstmedikation aufgezeigt, die von den pharmazeutischen Qualitätszirkeln Augsburg und Rosenheim erarbeitet worden sind. Beide Kollegenkreise stellten für bestimmte Indikationsgebiete Mindestforderungen für ein Beratungsgespräch auf, die sich im Berufsalltag ohne großen Aufwand realisieren lassen. Die Augsburger Anleitungen liegen in Form von Flussdiagrammen vor. Die Unterscheidung, ob der Patient einen unbestimmten oder bestimmten Wunsch nach einem Schmerzmittel äußert, bedingt das Vorgehen nach der linken oder rechten Seite des Diagramms. Bei einem bestimmten Wunsch nach einem dem Käufer unbekannten Medikament ist ebenfalls die Abhandlung nach der linken Variante nötig.
Die Frage „Für wen brauchen Sie das Medikament?“ lässt für die Selbstmedikation bei Kopfschmerzen nur Erwachsene und Kinder über sieben Jahre als Antwort zu. Kleinere Kinder und Schwangere vor allem im ersten und dritten Trimenon sollten an den Arzt verwiesen werden. Die Antwort auf die Frage „Welche Beschwerden stehen im Vordergrund?“ soll die Art des Schmerzes und damit den auszuwählenden Wirkstoff bestimmen, für den dann die unter „Pflichthinweise“ aufgelisteten Angaben beziehungsweise Einschränkungen gefordert werden. Die Punkte 5 bis 8 dieser Rubrik bedingen die Empfehlung einer Arztkonsultation. Durch die Frage „Was haben Sie schon probiert?“ soll auch nach nicht arzneimittelbasierten Heilmethoden wie Diät, psychotherapeutischen Behandlungen, physiotherapeutischen Maßnahmen und alternativen Methoden gesucht werden. Falls noch andere Medikamente angewandt werden, muss der Wirkstoff mit den geringsten Interaktionen und Nebenwirkungen vorgeschlagen werden. Die Frage nach bekannten Allergien, zum Beispiel gegen Arzneimittel, Lebensmittel oder Kosmetika, ist in jedem Fall angebracht.
Für den empfohlenen Wirkstoff müssen die genannten Pflichthinweise gegeben werden. Diese sind ebenso zwingend notwendig, wenn ein bestimmter Wunsch nach einem bereits bekannten Arzneimittel geäußert wird.
Die Rosenheimer Karteikarte
Der Rosenheimer Kreis wählte Karteikarten als Informationsträger, die jeweils in die Punkte Einstieg, Cave, Empfehlungen und Hinweise unterteilt sind. Bei der Beratungshilfe „Rhinologika“ wird als Einstieg nach den Ursachen für die Nasenschleimhautprobleme gesucht. Die Fragen nach der Art und Stärke der Sekretproduktion, dem Zustand der Nasenschleimhaut, begleitenden Erkältungssymptomen wie Husten, Kopfschmerz, Fieber sowie nach der Beschaffenheit des Sekrets und nach Allergenen sollen klären, welche Ursache für den vorliegenden Schnupfen besteht. Das Anschwellen der Schleimhaut und die verstärkte Sekretabsonderung sind meist durch eine virale Infektion verursacht. Eitrige gelbe oder blutige Ausflüsse und Kopfschmerz deuten auf einen Befall der Nebenhöhlen hin, der – wie unter Cave beschrieben – den Gang zum Arzt erfordert. Unter Cave wird an externe Ursachen für die Schleimhautprobleme wie Nasentropfenabusus, arzneimittelbedingte Probleme sowie an mögliche Nebenwirkungen verschiedener Rhinologika erinnert. Die vasokonstriktorische Wirkung der a-Sympathomimetika muss bei Hypertonie, Diabetes, gleichzeitiger Anwendung von MAO-Hemmern, Schilddrüsenüberfunktion und bei Glaukom beachtet werden. Schwangere sowie Kinder unter sieben Jahren sollten auf jeden Fall an den Arzt verwiesen werden.
Nachdem unter Einstieg das Krankheitsbild erfasst und unter Cave die Behandlungsausschlüsse erkannt worden sind, zeigt der Abschnitt Empfehlung Behandlungsmöglichkeiten für das entsprechende Beschwerdebild auf. Nach Möglichkeit sollten nur die modernen Zubereitungsformen konservierungsmittelfreier Nasensprays empfohlen werden. Schleimhautabschwellende und nur befeuchtende salzhaltige Nasentropfen, die den Abfluss des Sekrets begünstigen, sollten beim normalen viralbedingten Schnupfen zur Beschwerdelinderung angewandt werden.
Andauernder allergiebedingter Schnupfen, der oft saisonal durch Pollen verursacht wird, aber auch allergischer Dauerschnupfen, erfordern eine lang währende Behandlung mit Cromoglicinsäure. Akute allergische Beschwerden können mit den schnell wirkenden Antihistaminika der zweiten Generation Azelastin oder Levocabastin bekämpft werden.
Der Abschnitt Hinweise enthält die Warnung vor Dauergebrauch und Tipps zur Handhabung der Darreichungsformen. Auf unterstützende Maßnahmen wird hingewiesen.
Angebot der Beratungshilfen nutzen
Die beiden besprochenen Beratungshilfen sollen beispielhaft die mögliche Umsetzung definierter qualifizierter pharmazeutischer Beratung im OTC-Bereich vorstellen. Die Inhalte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie stellen lediglich Minimalstandards dar, die möglichst immer erfüllt sein sollten. Darüber hinausgehende Informationen sollten je nach Einzelfall und Kundentyp vom Beratenden gegeben werden.
Die beiden erwähnten Qualitätszirkel haben zu anderen Sachgebieten weitere Beratungsabläufe formuliert, die unter www.blak.de (News/Pressemitteilungen) heruntergeladen werden können.
Aufforderung zur Qualitätsförderung
Alle qualitätsfördernden Maßnahmen, die die Effizienz und den von der Öffentlichkeit wahrnehmbaren Nutzen der pharmazeutischen Tätigkeit erhöhen, müssen von jedem Einzelnen und von allen Berufsgremien unterstützt und forciert werden. Nur durch den Nachweis gesicherter Qualität der Beratung werden wir von der Gesellschaft und den Kostenträgern im Gesundheitswesen als nutzenbringender Dienstleister anerkannt.
Pharmazeutische Qualitätszirkel sind eine Möglichkeit, diese Bestrebungen auf breiter Basis in der Kollegenschaft zu aktivieren und in die Praxis umzusetzen. Die Beratungshilfen der genannten Qualitätszirkel für Pharmazeutische Betreuung sind Ergebnisse dieser Bemühungen. Sie sollen auch ermunternde Beispiele von kollegialen Gruppenarbeiten sein, die zur Übernahme und als Anregung für weitere Qualitätsbemühungen animieren sollen.
Nur durch breite Zustimmung und konsequente Umsetzung dieses und anderer Qualitätskonzepte wie QMS oder des Pseudo-Customer-Konzepts, nicht aber durch beginnende Marketingaktivitäten ketteninteressierter Gruppierungen, wird die deutsche Apotheke eine ernsthaft und dauerhafte Chance im Gesundheitswesen besitzen. Jeder einzelne Apotheker muss dazu seinen Beitrag leisten.
Für die Verfasser:
Uta Müller
Arbeitsgruppe Arzneimittelepidemiologie/ Sozialpharmazie
Humboldt-Universität, Berlin
Bayerische Landesapothekerkammer
Maria-Theresia-Straße 28
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