Beim Bezug von Erythromycin sollten Sie folgendes beachten:
- Beziehen Sie Ausgangsstoffe grundsätzlich von zuverlässigen Lieferanten, die die
Qualität der Produkte mit validen Prüfzertifikaten belegen (das heißt
Herstellungserlaubnis gemäß § 13 AMG oder amtlich zugelassene und anerkannte
Sachverständige gemäß § 65 Abs. 4 AMG).
- Fordern Sie ein Prüfzertifikat des pharmazeutischen Herstellers beziehungsweise des
pharmazeutischen Fachhandels einschließlich der Angabe auf Lösungsmittel-Rückstände
an.
- Enthält das Prüfzertifikat keine Angabe zu Lösungsmittel-Rückständen, so fordern
Sie ein zusätzliches qualifiziertes Analysenzertifikat an, das eine Beurteilung über die
Rückstände zulässt.
- Melden Sie stark nach organischen Lösungsmitteln riechende Erythromycin-Chargen der
zuständigen Behörde und der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK).
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