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Mifegyne wird kaum angewendet

08.05.2000  00:00 Uhr

- Pharmazie Govi-Verlag

Mifegyne wird kaum angewendet

von Eva Richter, Bonn

Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch mit Mifegyne ist in Deutschland zwar seit Ende November 1999 möglich, wird jedoch bislang kaum in Anspruch genommen. Hauptgrund dafür sei die unzureichende Vergütung dieser Abbruchmethode, kritisierte der Pro Familia Bundesverband jetzt auf einer Fachtagung in Bonn. Kaum ein niedergelassener Arzt biete den Abbruch mit Mifegyne an, weil es schlicht und einfach nicht lohne. "Die gewährte Vergütung von weniger als 100 DM deckt nicht einmal im Ansatz die Kosten", erklärte Ulla Ellerstorfer, Vorsitzende des Landesverbandes von Pro Familia in Rheinland-Pfalz, die mangelnde Einsatzbereitschaft der niedergelassenen Ärzte. Da rund 80 Prozent der betroffenen Frauen die tatsächlichen Kosten aber nicht selbst aufbringen könnten, bliebe ihnen nur der instrumentelle Abbruch.

"Wir fordern daher bundesweit einheitliche Pauschalvergütungen für den ambulanten Schwangerschaftsabbruch", so Ellerstorfer. Sinnvoll wäre eine Pauschale von 450 bis 500 DM für einen Schwangerschaftsabbruch, egal ob medikamentös oder instrumentell. Für einen Abbruch unter Vollnarkose sollten 650 bis 700 DM gezahlt werden. Kritik übte Pro Familia aber auch an den hiesigen Anwendungsstandards: In Deutschland werde von vielen Ärzten noch immer Gemeprost (Cergem) statt Misoprostol (Cytotec) angewendet, obwohl Cergem stärker Nebenwirkungen habe und deutlich teurer sei. "Neuere Forschungsergebnisse und Erfahrungen aus der Praxis finden bei medikamentösen Schwangerschaftsabbrüchen leider häufig noch keine Anwendung", kritisierte Ellerstorfer. Top

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