ZL will sich für zuverlässige Analysenzertifikate engagieren |
22.10.2001 00:00 Uhr |
Die mangelnde Qualität von Ausgangsstoffen wird zunehmend zum Problem. Dies war unter anderem ein Thema des diesjährigen FIP Kongress in Singapur (1). Als Beispiel sei an die zu hohen Konzentrationen von Lösungsmittel in Erythromycin erinnert (2). Das Zentrallaboratorium hat sich mehrfach mit der Validität von Analysenzertifikaten unter formalen Gesichtspunkten beschäftigt (3 - 5). Es gibt aber auch Probleme, die sich durch eine rein formale Prüfung der Zertifikate nicht lösen lassen.
Sicherlich lassen einige Prüfzertifikate bereits Zweifel an der Qualität der Ausgangstoffe bei formaler Betrachtung aufkommen. So zum Beispiel, wenn Angaben zum Zeitpunkt der Prüfung fehlen oder keine Angabe erfolgt, dass nach anerkannten pharmazeutischen Regeln geprüft wurde und die Qualität der angegebenen Arzneibuchmonographie entspricht (6).
Doch einige Mängel können sich auch hinter formal korrekten Prüfzertifikaten verbergen, wie die folgende Aufstellung beispielhaft erläutert:
Vor dem Hintergrund der Globalisierung und Verlagerung der Ausgangsstoffherstellung in den osteuropäischern und asiatischen Raum verlängert sich die Handelskette und verhindert die notwendige Transparenz. Kommt ein Patient zu schaden, steht der Apotheker weiterhin in der Verantwortung, wie dies ja auch explizit in §§ 6 und 11 der Apothekenbetriebsordnung festgeschrieben ist. Der verantwortliche Apotheker kann sich auch nicht durch ein scheinbar korrektes Prüfzertifikat oder allein durch scheinbar ordnungsgemäß selbst durchgeführte Identitätsprüfungen entlasten und die Verantwortung für einen möglichen Personenschaden auf den Unterzeichner des Analysenzertifikates übertragen (8).
Im Sinne einer Risikominimierung kann der verantwortliche Apotheker entweder eine Vollanalyse durchführen - diese ist in den meisten Apotheken rein apparativ kaum mehr möglich - oder er muss sich von der Zuverlässigkeit seines Lieferanten selbst überzeugen. Dies ist unser Meinung nach nur durch ein entsprechendes Audit des Lieferanten möglich. Die pharmazeutischen Industrie praktiziert bereits seit langem diese vertrauensbildende Maßnahme mit ihren Lieferanten. Ein solches Vorgehen ist für einzelne Apotheken natürlich nicht praktikabel.
Vom Gesetzgeber, der eine Prüferlaubnis für Lieferanten und Hersteller einführte und damit letztlich falsche Zertifikate sanktioniert, ist in naher Zukunft keine Lösung zu erwarten. Daher scheint es dringend geboten, mit standeseigenen Mitteln die Initiative zu ergreifen und Audits durch das ZL durchführen zu lassen. Das ZL will hier im Sinne des Verbraucherschutzes für öffentliche Apotheken tätig werden. Erste Gespräche mit Lieferanten fanden bereits statt und eine geeignete Audit-Checkliste liegt in Kürze vor. Die Audit-Ergebnisse soll laufend in tabellarischer Form in der pharmazeutischen Fachpresse veröffentlicht werden. Parallel dazu können detaillierte Ergebnisse der Audit-Fragebögen auf der Homepage des ZL nachgelesen werden.
Literatur
Anschrift der Verfasser:
Roland Kröger
Hans-Peter Deigner
Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker
Carl-Mannich-Straße 20
65760 Eschborn
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