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ZL will sich für zuverlässige Analysenzertifikate engagieren

22.10.2001  00:00 Uhr

ZL will sich für zuverlässige Analysenzertifikate engagieren

von Hans-Peter Deigner und Roland Kröger, Eschborn

Die mangelnde Qualität von Ausgangsstoffen wird zunehmend zum Problem. Dies war unter anderem ein Thema des diesjährigen FIP Kongress in Singapur (1). Als Beispiel sei an die zu hohen Konzentrationen von Lösungsmittel in Erythromycin erinnert (2). Das Zentrallaboratorium hat sich mehrfach mit der Validität von Analysenzertifikaten unter formalen Gesichtspunkten beschäftigt (3 - 5). Es gibt aber auch Probleme, die sich durch eine rein formale Prüfung der Zertifikate nicht lösen lassen.

Sicherlich lassen einige Prüfzertifikate bereits Zweifel an der Qualität der Ausgangstoffe bei formaler Betrachtung aufkommen. So zum Beispiel, wenn Angaben zum Zeitpunkt der Prüfung fehlen oder keine Angabe erfolgt, dass nach anerkannten pharmazeutischen Regeln geprüft wurde und die Qualität der angegebenen Arzneibuchmonographie entspricht (6).

Doch einige Mängel können sich auch hinter formal korrekten Prüfzertifikaten verbergen, wie die folgende Aufstellung beispielhaft erläutert:

  • Der Aussteller des Prüfzertifikates übernimmt lediglich die Daten der Lieferantenspezifikation.
  • Die Analysenergebnisse, die von den Herstellern angegeben werden, sind nicht nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln erstellt, sondern beruhen häufig auf DIN oder ASTM Normen.
  • Die Analysenergebnisse werden auch von renommierten Produzenten nach statistischen Regeln nicht für jede einzelne Charge ermittelt. Nur gut 7 bis 10 Prozent der produzierten Chemikalien werden letztendlich in pharmazeutischer Qualität benötigt. Für viele Produzenten ist es daher nicht wirtschaftlich, die restlichen 90 Prozent in einer solch anspruchsvollen Qualität herzustellen und das für jede Charge durch Vollanalyse zu gewährleisten.
  • Produkte (Bulkware) mit Prüfzertifikat nach ApBetrO werden von Zwischenhändlern in apothekenübliche Gebinde umgefüllt und erhalten ein neues Prüfzertifikat aus dem nicht hervorgeht, wer die analytischen Daten erstellt hat.
  • Es fehlen die apparativen Voraussetzungen, um alle Prüfungen der Arzneibuchmonographie durchzuführen, trotzdem wird "Reinheit entspricht Arzneibuch" attestiert.
  • Die Aussage "Qualität entspricht dem Arzneibuch" ist nicht durch alle Prüfergebnisse gerechtfertigt.
  • Es gibt keine produktbezogene Prüferlaubnis. Das heißt, der Inhaber einer Herstellungserlaubnis nach § 13 Arzneimittelgesetz kann Analysenzertifikate ausstellen, bei denen Prüfmethoden nach Arzneibuchmonographie vorgeschrieben sind, die er mit seinem Gerätepark gar nicht durchführen kann (7). Auch wenn keine praktischen Prüfungen durchgeführt werden, haben die Aussteller eines solchen Zertifikates keine Sanktionen zu fürchten.

Vor dem Hintergrund der Globalisierung und Verlagerung der Ausgangsstoffherstellung in den osteuropäischern und asiatischen Raum verlängert sich die Handelskette und verhindert die notwendige Transparenz. Kommt ein Patient zu schaden, steht der Apotheker weiterhin in der Verantwortung, wie dies ja auch explizit in §§ 6 und 11 der Apothekenbetriebsordnung festgeschrieben ist. Der verantwortliche Apotheker kann sich auch nicht durch ein scheinbar korrektes Prüfzertifikat oder allein durch scheinbar ordnungsgemäß selbst durchgeführte Identitätsprüfungen entlasten und die Verantwortung für einen möglichen Personenschaden auf den Unterzeichner des Analysenzertifikates übertragen (8).

Im Sinne einer Risikominimierung kann der verantwortliche Apotheker entweder eine Vollanalyse durchführen - diese ist in den meisten Apotheken rein apparativ kaum mehr möglich - oder er muss sich von der Zuverlässigkeit seines Lieferanten selbst überzeugen. Dies ist unser Meinung nach nur durch ein entsprechendes Audit des Lieferanten möglich. Die pharmazeutischen Industrie praktiziert bereits seit langem diese vertrauensbildende Maßnahme mit ihren Lieferanten. Ein solches Vorgehen ist für einzelne Apotheken natürlich nicht praktikabel.

Vom Gesetzgeber, der eine Prüferlaubnis für Lieferanten und Hersteller einführte und damit letztlich falsche Zertifikate sanktioniert, ist in naher Zukunft keine Lösung zu erwarten. Daher scheint es dringend geboten, mit standeseigenen Mitteln die Initiative zu ergreifen und Audits durch das ZL durchführen zu lassen. Das ZL will hier im Sinne des Verbraucherschutzes für öffentliche Apotheken tätig werden. Erste Gespräche mit Lieferanten fanden bereits statt und eine geeignete Audit-Checkliste liegt in Kürze vor. Die Audit-Ergebnisse soll laufend in tabellarischer Form in der pharmazeutischen Fachpresse veröffentlicht werden. Parallel dazu können detaillierte Ergebnisse der Audit-Fragebögen auf der Homepage des ZL nachgelesen werden.

 

Literatur

  1. Kopp-Kubel, S., Global strategies for quality assurance of starting materials, FIP-Congress, Singapore, 2001
  2. Ali, S. L., Eifler-Bollen, R., Rückstände von Lösungsmitteln in Erythromycin, Pharm. Ztg. 30 (2000) 2962.
  3. Ali, S. L., Ihrig, M., Ausgangsstoffe und valide Analysenzertifikate, Pharm. Ztg. 25 (2000) 2054.
  4. Ali, S. L., Ihrig, M., Ausgangsstoffe und valide Analysenzertifikate, Pharm. Ztg. 30 (2001) 2630.
  5. Ihrig, M., Ali, S. L., Deigner, H.-P., Qualitätssicherung von Ausgangsstoffen, Pharm. Ztg. 34 (2001) 2922.
  6. Schmidt, M., Zertifikate für Ausgangsstoffe. Dt. Apoth. Ztg. 43 (1996) 3774 - 3778.
  7. Arzneimittelgesetz in der gültigen Fassung
  8. Apothekenbetriebsordnung in der gültigen Fassung

 

Anschrift der Verfasser:
Roland Kröger
Hans-Peter Deigner
Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker
Carl-Mannich-Straße 20
65760 Eschborn
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