Pharmazeutische Zeitung online

Auf die Zulassungsnummer achten

16.06.2003  00:00 Uhr
Löschungsliste

Auf die Zulassungsnummer achten

PZ  Zur PZ-Sonderausgabe „Löschungsliste“ erreichen die Redaktion zahlreiche Anfragen. Gegenstand der Fragen sind die Präparate, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zwar auf der Löschungsliste aufführt, die aber dennoch rechtmäßig in Verkehr sind.

Hierbei handelt es sich in der Regel um Arzneimittel, die modifiziert wurden, inzwischen eine neue Zulassung nach dem Arzneimittelgesetz erhalten haben und unter dem alten Warenzeichen oder einem sehr ähnlichen vertrieben werden.

Apotheker, die mit den Angaben der Löschungsliste ihr Warenlager durchforsten, können solche Arzneimittel leicht erkennen: Ist eine Zulassungsnummer aufgedruckt, ist das Präparat rechtmäßig in Verkehr. Gleiches gilt, wenn ein nicht mehr verkehrsfähiges Arzneimittel als Kosmetikum oder Nahrungsergänzungsmittel neu in den Handel gebracht wurde.

An dieser Stelle sei noch einmal betont, dass die Pharmazeutische Zeitung keinen Einfluss auf den Inhalt der Sonderausgabe hatte. Die Liste beruht ausschließlich auf Originaldaten des BfArM. Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich deshalb bitte an das

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
Telefon (02 28) 2 07 30
poststelle@BfArM.de Top

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