Qualitätsoffensive 2005 |
13.12.2004 00:00 Uhr |
Im kommenden Jahr ist vorgesehen, drei über das Jahr zeitlich gestaffelte Ringversuche mit unterschiedlichen Rezepturen anzubieten und damit das auf den Weg gebrachte bundeseinheitliche Projekt unter dem Motto „Qualitätsoffensive 2005“ fortzusetzen. Eine kontinuierliche Überprüfung soll auf diese Weise möglich werden.
Vielfach durchgeführte Studien belegen, dass in Apotheken in großer Anzahl Rezepturen und Defekturen angefertigt werden. Deutschlands Apotheken stellen schätzungsweise rund 25 Millionen Rezepturen im Jahr für ihre Kunden her; pro Apotheke sind dies etwa 1100 Zubereitungen. Maßgeschneiderte Rezepturen in Form von Salben, Kapseln, Pulver und Infusionslösungen werden vor allem im Bereich der Dermatologie, der Onkologie sowie in der HNO-Heilkunde angefertigt.
Mit individuell hergestellten Arzneimitteln können Apotheken ihre Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft gegenüber Ärzten und Patienten eindrucksvoll demonstrieren und die fachliche Qualifikation und Sachkenntnis der Apothekenmitarbeiter unterstreichen.
Notwendigkeit externer Überprüfung
Bei der rezepturmäßigen Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke muss ein hoher und konstanter Qualitätsstandard das primäre Ziel sein. Die Anforderungen an Rezepturarzneimittel sind den Anforderungen an Fertigarzneimittel gleich zu setzen. Als gesetzliche Grundlage dient hier der § 55 Abs. 8 des Arzneimittelgesetzes (AMG), in dem es heißt: "Arzneimittel dürfen nur hergestellt und zur Abgabe an den Verbraucher im Geltungsbereich dieses Gesetzes in den Verkehr gebracht werden, wenn die in ihnen enthaltenen Stoffe und ihre Darreichungsformen den anerkannten pharmazeutischen Regeln entsprechen". Bei den in der Apotheke hergestellten Arzneimitteln ist der Apotheker für die pharmazeutische Qualität verantwortlich.
Bundeseinheitliches Konzept des ZL
Für Apotheker und Apothekerinnen besteht durch den Ringversuch des ZL eine im Bundesgebiet einzigartige Möglichkeit, sich einfach und anonym Klarheit über den eigenen Qualitätsstatus bei der Rezepturherstellung zu verschaffen. Der Ringversuch leistet somit einen Beitrag, die Qualität der in der Apothekenrezeptur hergestellten Zubereitungen zu sichern und die Herstellung einwandfreier Arzneimittel zu gewährleisten.
Dieser Ringversuch ist als Mittel zur Selbsthilfe zu verstehen, mit dem Apotheken die Qualität der von ihnen hergestellten Zubereitungen extern überprüfen lassen können. Die Teilnahme an einem solchen Ringversuch liefert Apotheken Erkenntnisse über die Qualität der Herstellungsvorgänge und der hergestellten Produkte. Nur mit diesen Erkenntnissen kann die Qualität von Rezepturarzneimitteln weiterentwickelt beziehungsweise auf dem erforderlichen Stand gehalten werden. Gleichzeitig wird qualitätsbewussten Apotheken die Gelegenheit gegeben, kritische Abläufe in wichtigen Bereichen der Rezepturherstellung zu validieren.
Anhand der vom ZL inhaltlich und mengenmäßig vorgegebenen Rezepturen werden Qualitätskriterien wie Identität und Gehalt, Wirkstoffverteilung, pH-Wert (Wirkungsoptimum/Stabilitätsoptimum), mikrobiologische Qualität, galenische Beschaffenheit sowie die korrekte Kennzeichnung des Arzneimittels unter Berücksichtigung des verwendeten Primärpackmittels überprüft.
Für die Vergabe eines Zertifikates, das die erfolgreiche Teilnahme der Apotheken am Ringversuch bescheinigt, müssen alle relevanten Qualitätsmerkmale ohne Ausnahme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Der Ringversuch vollzieht sich nach nachfolgendem allgemeinem Ablaufschema:
Der Ringversuch „ZL-Ringversuch zur Qualitätssicherung von in Apotheken hergestellten Rezepturen bundesweit“ wurde von der Apothekerkammer Niedersachsen als Fortbildungsveranstaltung Veranstaltungs-Nummer 4688 akkreditiert und mit 8 Punkten der Kategorie 2 (Seminar/Kurs/Workshop) bewertet. Die Punktevergabe für die Teilnahme an der genannten Maßnahme wird von der jeweils zuständigen Apothekerkammer vorgenommen.
Durchführung
Der Ringversuch wird allen Apotheken des Bundesgebietes als Angebot unterbreitet. Zwei Prinzipien bilden bei der Teilnahme an dem Ringversuch die Basis: Freiwilligkeit und Anonymität der Teilnehmer gegenüber Dritten, auch gegenüber der betreffenden Kammer.
Ansprechpartnerin im ZL Kati Laska, Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker, Carl-Mannich-Straße 20, 65760 Eschborn/Taunus, k.laska@zentrallabor.com, Telefon (0 61 96) 93 78 53, Fax (0 61 96) 48 11 99
Um eine möglichst rasche Untersuchung der eingesandten Zubereitungen und Auswertung der Ergebnisse gewährleisten zu können, wird eine blockweise Ausführung des Ringversuches vorgenommen.
Ankündigung des Ringversuches 1. Quartal 2005 Rezeptur
Im Rahmen dieses Ringversuches wird von allen teilnehmenden Apotheken einmalig dieselbe Rezeptur anzufertigen sein und diese dann vom ZL untersucht. Es handelt sich hierbei um eine halbfeste Arzneiform (Gelzubereitung auf Polyacrylsäurebasis). Das Herstellungsverfahren und
Das Herstellungssystem ist von jeder Apotheke selbst zu wählen.
Prüfparameter
Anmeldung zum Ringversuch
Für die Anmeldung zum Ringversuch nutzen Sie das Anmeldeformular im Serviceteil der Druck-Ausgabe. Senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular bis zum 21. Januar 2005 an folgende Adresse: Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL), z. Hd. Kati Laska, Carl-Mannich-Straße 20, 65760 Eschborn
Wichtige Informationen im Voraus
Der Rezepturringversuch im 1. Quartal 2005 beinhaltet die Herstellung einer halbfesten Arzneiform (Gelzubereitung auf Polyacrylsäurebasis).
Mit Ihnen wird nach Ihrer Anmeldung ein verbindlicher Herstellungstag vereinbart. Dieser Herstellungstag für die von Ihnen herzustellende Rezeptur wird im Zeitraum vom 24. Januar 2005 bis 18. März 2005 (4. bis 11. Kalenderwoche 2005) terminiert. Die Rezepturen müssen an diesem Tag hergestellt und noch am selben Tag an das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker versandt werden, sodass sie das Labor am nächsten Tag erreichen.
Die im ZL eintreffenden Rezepturen werden hinsichtlich ihrer chemischen, physikalischen und mikrobiologischen Qualitätsmerkmale untersucht. Die Beurteilung der Kennzeichnung unter Berücksichtigung des verwendeten Packmittels ist ebenfalls Gegenstand der Prüfung.
Das Ergebnis der Untersuchung Ihrer Rezeptur wird nur Ihnen mitgeteilt. Die Kosten in Höhe von 150 Euro sind von jeder Apotheke selbst zu tragen.
Wir hoffen schon jetzt auf einen erfolgreichen Ringversuch zum Thema "Qualitätssicherung in der Apothekenrezeptur" und freuen uns auf Ihre Anmeldung.
© 2004 GOVI-Verlag
E-Mail: redaktion@govi.de