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Antibiotika auch im Honig

29.03.2004  00:00 Uhr

Antibiotika auch im Honig

von Conny Becker, Berlin

Beim Stichwort Intensivtierhaltung denkt man im Allgemeinen an Schweine oder Geflügel, selten an Bienen. Doch auch in der Bienenzucht werden verbotenerweise Antibiotika eingesetzt, die dadurch in den Honig gelangen, berichtete Hubertus Primus, Bereichsleiter Publikationen der Stiftung Warentest.

So konnten die Prüfer bei vier der 34 getesteten Honige Spuren von Antibiotika nachweisen. Ein Bio-Honig war mit 40 µg/kg Streptomycin belastet – das ist doppelt so viel wie das zulässige Höchstmaß. Zwar stammte der Honig nicht aus Deutschland, sondern aus Drittländern, in denen kein entsprechendes Verbot gilt, was für den Verbraucher allerdings nicht ersichtlich ist. Aber auch hierzulande wird Streptomycin außerhalb medizinischer Indikationen eingesetzt – etwa als Mittel gegen Feuerbrand im Obstbau. So sammeln Bienen mit dem Nektar auch Spuren des Antibiotikums.

Während ein Tannenhonig auf Grund von 14 µg/kg Tetracyclin durch die Bewertung fiel, fanden die Tester in zwei Fällen sogar Abbauprodukte von Nitrofuran – AMOZ (3-Amino-5-morpholinomethyl-2-oxazolidinone) und Semicarbazid. Da Nitrofuran als krebserregend sowie erbgutschädigend gilt, ist seine Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren generell verboten, es existieren keine Höchstgrenzen.

Sein Metabolit Semicarbazid kann zudem auch in Dichtungen von Metalldeckeln entstehen, und zwar aus dem Treibmittel Azodicarbonamid, mit dem Dichtungsmassen aufgeschäumt werden. Die Prüfer wiesen den Aminoharnstoff in fünf der sechs untersuchten Metalldeckel in Konzentrationen von 200 bis 500 µg/kg nach, allerdings noch nicht im Honig der betroffenen Gläser. Zwar schätzt das Bundesinstitut für Risikobewertung Semicarbazidbelastungen bisher als weitgehend ungefährlich ein (entsprechende Deckel verschließen auch Babynahrung), bezeichnet solche Kontaminanten aber als generell unerwünscht. Eine europäische Richtlinie vom Januar diesen Jahres verbietet nun ab August 2005 den weiteren Einsatz des Treibmittels.

Neben Antibiotikarückständen deckten die Tester auch erhöhte Konzentrationen von Phenylacetaldehyd auf, das als Bienenabwehrmittel Imkern die Honigernte erleichtert. Das dieser Stoff dem Honig einen fremdartigen Geschmack verleiht, sind auch diese sieben kontaminierten Honige nach der Honigverordnung nicht verkehrsfähig. Da sich sieben Produkte mit Sortenbezeichnung zudem als gewöhnliche Blütenhonige entpuppten, erhöhte sich die Zahl der mangelhaften Ergebnisse auf 18, gegenüber lediglich zwölf guten. Immerhin mehr als im Test von 1999, bei dem nur vier uneingeschränkt empfohlen werden konnten. Fraglich ist noch, ob die im Januar modifizierte Honigverordnung die Qualität des Naturprodukts weiter verbessern kann. Denn nun müssen zwar Mindesthaltbarkeitsdatum und Herkunft auf das Etikett, der Honig darf aber gefiltert werden, was nachträgliche Analysen erschweren wird.

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