Guter Nährboden |
07.02.2000 00:00 Uhr |
DAC-NRF
In Gemischen mit Wasser hat Ethanol - mit einem Maximum bei einer Volumenfraktion von etwa 70 Prozent - konzentrationsabhängig einen wachstumshemmenden beziehungsweise abtötenden Effekt auf ein breites Spektrum vegetativer Keime. Es unterdrückt auch das Auskeimen von Sporen, ohne allerdings ausreichend sporozid zu wirken (1). Ethanol-Konzentrationen unter 5 Prozent (V/V) haben in der Regel keine Wirkung. Die konservierende Wirkung ist pH-abhängig; sie setzt im sauren Milieu bei etwa 15 Prozent (V/V) ein, in neutraler oder schwach basischer Lösung werden etwa 18 Prozent (V/V) Ethanol benötigt (1).
Dementsprechend werden im Lebensmittelbereich alkoholische Getränke zusätzlich durch Keimfiltration und Pasteurisieren (Bier) und den Zusatz von Konservierungsstoffen (Wein) haltbar gemacht. Die Haltbarkeitssystematik der niederländischen Apotheker stellt wässerige Zubereitungen mit mehr als 15 Prozent (m/m) Alkohol den chemisch konservierten Flüssigkeiten gleich (2).
Die in der Frage genannte Ethanolkonzentration entspricht etwa 9,0 Prozent (m/m), und es besteht nur eine schwache wachstumshemmende Wirkung auf einen Teil des Keimspektrums.
Dem Verfasser liegen keine wissenschaftlichen Informationen über den pH-Wert, die bestimmungsgemäße Art der Anwendung und den gesundheitlichen Anspruch von Bachblüten oder eine besondere Empfindlichkeit enthaltener wertbestimmender Bestandteile vor. Wird der mikrobielle Verderb als für die Haltbarkeitsbeurteilung maßgeblich angenommen, sollten solche Zubereitungen analog zu wässrigen Arzneimittelrezepturen mit entspechend geringem Alkoholgehalt gemäß den Angaben des NRF (3) mit einer Aufbrauchsfrist von längstens einer Woche bei Kühlschranklagerung von zwei Wochen gekennzeichnet werden.
Literatur:
Anschrift des Verfassers:
Dr. Holger Reimann
Neues Rezeptur-Formularium (NRF)
Pharmazeutisches Laboratorium
Carl-Mannich-Straße 20
65760 Eschborn
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