Kein Methadon als "TTS" |
17.01.2000 00:00 Uhr |
Entspricht die Monographie Viskose Grundlösung für Methadon-Rezepturen von 1994 noch dem aktuellen Stand?
Die nunmehr seit fünf Jahren im NRF angegebenen Herstellungsvorschriften für Methadonhydrochlorid-Lösungen 0,5 und 1 Prozent haben sich weitgehend in den Apotheken durchgesetzt (1, 6, 7). Nicht allein die Notwendigkeit noch deutlicherer Warnhinweise und der Abpackung in Behältnisse mit kindergesicherten Verschlüssen und Originalitätsverschlüssen für den Take-home-Bedarf (3) machten 1999 eine Überarbeitung erforderlich. Bei Aktualisierung der NRF-Vorschrift 29.1. mit der 16. Ergänzungslieferung ist hiermit sei auf das bedauerliche Redaktionsversehen hingewiesen im Kopf der Monographie die falsche Anwendungsrubrik "Dermatika/Hautantiseptika" in den Zuordnungsschlüssel "gerutscht". In vielen Apotheken wurde dieser Druckfehler bereits bemerkt; für die Aufmerksamkeit und diesbezügliche Hinweise sei an dieser Stelle gedankt.
Selbstverständlich ist die Monographie gemäß der richtigen Bezifferung mit Nummer 29.1. weiterhin in der Rubrik "Mittel zur Opiatsubstitution" zu belassen. Glückwünsche zum "ersten Transdermalen Therapeutischen System der Methadonhydrochlorid-Lösung" zeigten, dass der Fehler auch mit Humor aufgenommen wurde. Er soll demnächst korrigiert werden.
In der Zusammensetzung ist die Priorität des zu verwendenden Konservierungsstoffes geändert worden: Vorzugsweise ist Kaliumsorbat einzusetzen. Aufgrund der im übrigen nicht weiter störenden Wechselwirkung zwischen Propyl-4-hydroxybenzoat und Methadon kommt es zu einer Opaleszenz der Lösung (5), die obgleich tolerierbar zu Verunsicherungen führen kann. Die Umstellung auf Kaliumsorbat hat zur Folge, dass bereits die Viskose Grundlösung (NRF-Vorschrift S.20.) mit Kaliumsorbat in 0,14-prozentiger Konzentration herzustellen ist. Die angegebene Menge an Zitronensäure zur erforderlichen pH-Regulation bleibt unverändert (siehe Kasten). Da die Sorbat-Konservierung als Alternative bereits für die Stammlösung beschrieben ist, wurde von einem Austausch der Monographie zunächst abgesehen.
Die Methadonhydrochlorid-Lösung 0,5 oder 1 Prozent bietet aufgrund ihrer Zusammensetzung einen gewissen Schutz vor einer mißbräuchlich parenteralen Anwendung. Trotz gegenteiliger theoretischer Überlegungen (8) sind bisher keine Fälle bekannt geworden beziehungsweise sicher dokumentiert, aus denen ein Missbrauch hervorgeht.
Eine Bezugsmöglichkeit für die aus mehreren Komponenten bestehende Viskose Grundlösung als Halbfertigware wäre zahlreichen Hinweisen aus Apotheken zufolge in der Praxis eine Hilfe, zumal sie nicht nur in der Fachinformation der Methaddict®-Tabletten (2) sondern auch zur Herstellung einer Levomethadonhydrochlorid-Lösung für den Take-home-Fall empfohlen wird (4). Diesbezügliche Anregungen bei Herstellern und Lieferanten für Rezepturgrundstoffe blieben bisher ohne Erfolg.
Literatur:
Okka Hagemeyer,
Neues Rezeptur-Formularium (NRF)
Pharmazeutisches Laboratorium,
Carl-Mannich-Straße 20,
65760 Eschborn
© 1999 GOVI-Verlag
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