
PZ +++ Nachrichten +++
2.1. UV-Lichtkamm gegen Schuppenflechte
Psoriasis im Bereich der Kopfhaut kann jetzt mit einem
ultravioletten Lichtkamm behandelt werden. Bei zwei bis drei
Millionen Deutschen führt die Schuppenflechte zu einer massiven
Schuppenbildung am Kopf, geröteten Krankheitsherden und juckenden
Entzündungen, teilte der Arbeitskreis der "Psoriatiker" in
München mit. Durch die Lichtkämme kann das UV-Licht punktgenau
auf die Kopfhaut geleitet werden. Die meisten gesetzlichen
Krankenkassen würden die Kosten für den Lichtkamm zu 100 Prozent
übernehmen.
1.1. Neues Schmerzmittel entwickelt
Britische Forscher haben ein starkes Schmerzmittel entwickelt,
das den Angaben zufolge nicht süchtig macht.
In Tierversuchen
habe sich erwiesen, daß der Wirkstoff so stark sei wie Morphium,
jedoch keine Abhängigkeit oder Entzugssymptome hervorrufe,
berichtet das US-Wissenschaftsjournal "Science". Die medizinische
Nutzung von Opioiden, wie etwa Morphin, ist begrenzt, da sie
Nebenwirkungen wie Depressionen, Verstopfungen und körperliche
Abhängigkeit hervorrufen können. Die Forscher um Anthony Bannon
von Abbott Laboratories nannten ihr Schmerzmittel ABT-594. Die
Substanz greift am Nikotinrezeptor nAChR an. Nikotin ist schon
seit längerem als Schmerzdämpfer bekannt. Im Vergleich zu
Opioiden - Verbindungen mit der Wirkung von Opium - sei Nikotin
jedoch nicht so leistungsfähig und habe zudem auch nachteilige
Wirkungen, berichten die Wissenschaftler. Deshalb seien
Nikotin-ähnliche Substanzen noch nicht zu einem Schmerzmittel
entwickelt worden.
30.12. Erfolge mit Ebola-Impfstoff bei Tieren
US-Forscher haben bei Versuchen mit Meerschweinchen Impferfolge
mit Genen aus dem Ebola-Virus erzielt und damit möglicherweise
einen wichtigen Schritt zu einem Ebola-Impfstoff für Menschen
getan. Die Injektionen schützten fast alle Versuchstiere vor
einer Infektion mit dem meist tödlichen Virus und übertrafen
damit alle bisherigen Ergebnisse. US-Zeitungen berichteten über
eine Arbeit, die Gary Nabel vom Medizinischen Zentrum der
University of Michigan in Ann Arbor gemeinsam mit anderen
Forschern im Magazin "Nature Medicine" veröffentlichen wird.
19.12. TK: Mehr als eine Million zahlten Notopfer
Mehr als eine Million Mitglieder der Techniker Krankenkasse
(TK) haben bisher das umstrittene Krankenhaus-Notopfer bezahlt.
Das seien rund 45 Prozent der 2,4 Millionen zahlungspflichtigen
TK-Mitglieder, erklärte die TK in Hamburg. Die hohe
Zahlungsbereitschaft zeige, daß die Versichten trotz großen
Unmuts über die Sonderzahlung an einem reibungslosen Ablauf
interessiert seien.
19.12. Grippewelle rollt langsam an
Die erste Grippewelle rollt nach Ansicht von Experten nur
langsam auf Deutschland zu und wird zum Jahreswechsel erwartet.
"Einen Fall der sogenannten Influenza A haben wir bereits in
Berlin. Doch scheint die Grippewelle in diesem Jahr recht langsam
nach Deutschland zu schwappen", sagte der Mediziner Rolf Heckler
vom Grippeüberwachungsdienst in Hannover. Die Gefahr einer
Infektion mit Erregern der gefährlichen "Vogel-Grippe", an der in
Hongkong bereits zwei Menschen starben sei hierzulande relativ
gering. Für einen Impfschutz vor der klassischen Influenza sei es
laut Heckler noch nicht zu spät. Besonders Menschen im Alter über
60 Jahren, chronisch Kranke sowie Herz-Kreislauf-Geschädigte
sollten sich noch vor Weihnachten immunisieren lassen.
18.12. Arzneiverordnungsreport erscheint doch
Der Arzneiverordnungsreport '97 wird nun doch erscheinen.
Allerdings enthält er Schwärzungen und trägt eine Bauchbinde auf
dem Titel: "Verfügungsbeklagte Ausgabe". Dies hat der als
Herausgeber genannte Professor Dr. Ulrich Schwabe jetzt
bekanntgegeben. Schwabe weist darauf hin, daß die einstweiligen
Verfügungen sich nicht gegen die Autoren richteten, sondern gegen
die Projektträger aus dem Bereich der gesetzlichen
Krankenversicherungen. Bis zur endgültigen juristischen Klärung
hätten sich Verlag und Herausgeber entschlossen, den Report ohne
die durch einstweilige Verfügung beanstandeten Stellen zu
publizieren.
18.12. Bayerisches Abtreibungsrecht ausgesetzt
Das Bundesverfassungsgericht hat Bayerns Sonderweg im
Abtreibungsrecht in einem wesentlichen Punkt vorerst für weitere
sechs Monate außer Kraft gesetzt. Nach einer am 18. Dezember
bekanntgegebenen Entscheidung dürfen die bayerischen
Abtreibungsärzte Friedrich Stapf, München, und Andreas
Freudemann, Nürnberg, ihre Abtreibungspraxen zunächst weiter
betreiben, bis über ihre Klage endgültig entschieden ist. Bereits
im Juni hatte das Gericht die bayerische Regelung erstmals für
ein halbes Jahr außer Kraft gesetzt, wonach Ärzte höchstens ein
Viertel ihrer Einnahmen aus Abbrüchen beziehen dürfen. Von der
Entscheidung nicht betroffen ist das zum September 1996 in Kraft
getretene bayerische Schwangerenberatungsgesetz: Dieses
verpflichtet abtreibungswillige Frauen, die Gründe für den
Abtreibungswunsch anzugeben, um den nötigen Beratungsnachweis zu
erhalten.
17.12. Ärzte gründen Verband zur Qualitätssicherung
Der neugegründete Bundesverband Medizinischer Qualitätsnetze
(BMQ) will sich für eine systematische Qualitatssicherung im
ambulanten Bereich stark machen. So strebt der BMQ nach den
Worten seines Vorsitzenden Rainer Schaffstein unter anderem an,
daß sich Mitglieder eines Netzes niedergelassener Mediziner an
Qualitätszirkeln zur Pharmakotherapie beteiligen. Erarbeitet
werden sollen auch "interne Absprachen" über die Art der zu
verordnenden Präparate. Mitglied des BMQ sind bislang sechs
ärztliche Qualitätsnetze aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz
und Hessen, denen wiederum etwa 500 bis 600 niedergelassene
Mediziner angehören. Mit weiteren zehn Netzen stehe man bereits
in Kontakt, so Schaffstein. Ziel des BMQ sei es, die Interessen
niedergelassener Mediziner, die sich vernetzen wollen, gegenüber
den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen zu
vertreten.
17.12. Herzinfarkte werden oft nicht erkannt
Jeder dritte Herzinfarkt bei älteren Menschen wird
niederländischen Forschern zufolge nicht erkannt. Viele merken es
gar nicht, und bei anderen stellt der Arzt eine falsche Diagnose.
Das teilte am Mittwoch die Erasmus-Universität in Rotterdam mit.
Die Ärztin Martine de Bruyne untersuchte für ihre Studie zusammen
mit Kollegen 3.200 Männer und Frauen im Alter von über 55 Jahren.
Wie sich herausstellte, hatte jeder zehnte von ihnen schon einmal
eine Herzattacke gehabt. "Daß Herzinfarkte nicht immer bemerkt
werden, war durchaus bekannt", sagte De Bruyne. Aber jeder sei
davon ausgegangen, daß dies nur ab und zu vorkomme. "Die
Untersuchung zeigt nun, daß es um eine sehr große Gruppe geht."
17.12. Gemeinsames Dach für BI und Thomae
Die Pharmaunternehmen Boehringer Ingelheim (BI) KG und Dr. Karl
Thomae GmbH (Biberach an der Riss) arbeiten von Januar an unter
einem gemeinsamen juristischen Dach. Die neue Boehringer
Ingelheim Pharma KG mit Sitz im rheinland-pfälzischen Ingelheim
übernehme alle etwa 7 000 Mitarbeiter, teilte Boehringer am
Mittwoch mit. Das Unternehmen mit einem Umsatz von rund zwei
Milliarden DM an den deutschen Standorten erhofft sich dadurch
eine höhere Schlagkraft auf den Märkten. In der Praxis werde sich
nicht viel ändern, da die beiden Unternehmen schon seit 1994 von
einer gemeinsamen Geschäftsführung gesteuert wurden, sagte ein
Firmensprecher, Auch die Produktlinien blieben erhalten, so daß
sich Ärzte, Apotheker und Patienten nicht umstellen müßten. In
Biberach sind nach Unternehmensangaben etwa 3.000 Menschen
beschäftigt, in Ingelheim rund 4.000.
17.12. Diätpillen: Staatsanwalt fordert Haft
Im Kölner Prozeß um die umstrittenen "Diätpillen" hat die
Staatsanwaltschaft am Mittwoch mehrjährige Haftstrafen für die
drei Angeklagten gefordert. Der Euskirchener Diät-Arzt" Reinhard
Jansen gehört nach Auffassung der Anklagebehörde für zwei Jahre
und neun Monate hinter Gitter. Für die beiden Apotheker, die mit
Jansen gemeinsam illegale Schlankheitskapseln in Umlauf gebracht
hatten, forderte der Ankläger viereinhalb Jahre und drei Jahre
neun Monate Freiheitsstrafe. Strafmildernd wertete der
Staatsanwalt am Mittwoch vor der 15. Großen Strafkammer des
Kölner Landgerichtes, daß Jansen - anders als die beiden
Apotheker - schon relativ früh ein Geständnis abgelegt habe. Laut
Staatsanwaltschaft hatten die drei Angeklagten durch das
"Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel in besonders schwerem
Fall" jeweils mindestens 200.000 Mark eingenommen. Zwischen der
Einnahme der Pillen und dem Tod von mindestens drei Frauen hatte
sich in dem Prozeß aber kein direkter Zusammenhang herstellen
lassen.
© 1997 GOVI-Verlag
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