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Vermehrt Trichinose in Deutschland

26.04.1999  00:00 Uhr

- Medizin Govi-Verlag

Vermehrt Trichinose in Deutschland

PZ Mehr als 50 Menschen erkrankten zwischen November 1998 und März 1999 in Nordrhein-Westfalen an Trichinose. Die Fälle wurden aus elf Städten des Bundeslandes gemeldet. Die Trichinose ist eine weltweit vorkommende, leicht bis tödlich verlaufende Zoonose infolge einer lebensmittelbedingten Infektion mit Fadenwürmern der Gattung Trichinella.

Gemeinsam mit den zuständigen Landesbehörden und dem Robert Koch-Institut (RKI) beteiligte sich das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) an den Aufklärungsuntersuchungen. Als ursächliche Lebensmittel wurden Rohwurst (Mettwurst) und Gehacktes ermittelt, die teilweise aus rohem Schweinefleisch hergestellt und in roher Form verzehrt wurden. Während der Rückverfolgung stellten die Behörden fragliche Lebensmittelproben bei erkrankten Personen sicher. Aus einer Probe Gehacktem habe man Trichinen isoliert, die als Trichinella spiralis bestätigt werden konnten, meldet das BgVV. Offensichtlich handelte es sich bei der Infektionsquelle um rohes Schweinefleisch, das entweder nicht beziehungsweise nicht ordnungsgemäß auf Trichinen untersucht oder nicht einer zugelassenen Kältebehandlungsmethode unterzogen wurde.

Trichineninfektionen beim Schwein treten meist als Einzeltiererkrankungen auf, weshalb jedes Schwein untersucht werden muß. Bei späteren Kontrolluntersuchungen von Produktchargen, die aus den in Frage kommenden Betrieben stammten und Schweinefleisch enthielten, konnten keine Trichinen nachgewiesen werden, so die Behörde.

Trichinen können alle fleischfressenden Tiere befallen. Die Infektion des Menschen erfolgt durch den Verzehr trichinenbehafteten Fleisches. Sie ist nach dem Bundesseuchengesetz meldepflichtig. In Deutschland tritt diese Erkrankung beim Menschen sehr selten auf, da die Untersuchung bei den in Frage kommenden Haus- und Wildtierarten für alle EU-Mitgliedstaaten und auch für aus Drittländern importiertes Fleisch grundsätzlich vorgeschrieben ist. Bei Schweinefleisch ist anstelle der Trichinenuntersuchung auch eine Kältebehandlung (Tiefgefrieren) zulässig.

Durch geeignete Vorbeugungsmaßnahmen können im Fleisch vorkommende Trichinen unschädlich gemacht werden. Temperaturen von mindestens 65°C töten Trichinen mit Sicherheit ab, wobei sich im Kern des Fleischstückes die Farbe von rot nach grau verändert haben muß.

Im Ausland ist generell besondere Vorsicht bei Produkten aus Haus- und Einzeltierschlachtungen sowie selbst hergestellten Produkten von erlegtem Wild geboten (insbesondere Rohwaren, wie Rohwurst oder Rohschinken).

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