Pharmazeutische Zeitung online

Neu gemischt

17.02.1997  00:00 Uhr

- Gastkommentar

  Govi-Verlag

Neu gemischt

  von Rainer Vollmer

Wenn die neuen Anträge der Regierungskoalition in Bonn zur Änderung des 2.GKV-Neuordnungsgesetzes im Bundestag eingebracht werden, ist ein völlig neues, ein völlig anders geartetes Gesetzeswerk entstanden. Wer hätte das noch Ende vergangenen Jahres gedacht. Aber so kurzlebig können Gesundheitsreformen, mit großem Elan angekündigt, sein. Daß Ministerien und Fraktionen, der Bundestag und der Bundesrat zwischenzeitlich sich viel Zeit mit den Makulatur gewordenen Gesetzesvorlagen genommen haben, ist einer der unwirtschaftlichen, aber offensichtlich nicht zu umgehenden Begleitumstände.

Also kann von neuem parliert und angegriffen, gerechnet und antichambriert werden. Denn auch die neuen Vorstellungen der Koalition zeigen Zündstoff auf, obwohl sie in ihren Wortlaut und Ausformulierung noch nicht endgültig festliegen. Auch das ist nicht nur ein Beweis für Hektik. Es dokumentiert gleichzeitig, daß nicht mehr nachgelesen wird, was man kritisiert. Es braucht nur ein Stichwort aufzutauchen, dann haben einige Betroffene ihre festgefügte Meinung bereits verbreitet. Da ist das Stichwort Arzneimittelbudget. Es soll nun abgeschafft und durch Richtgrößen abgelöst werden. Genauere Inhalte sind noch nicht bekannt. Aber schon gibt es Fronten: Ärzte und Pharmaindustrie freuen sich, Krankenkassen verteufeln die Absicht.

Sachstand ist: Es gibt bereits "Richtgrößen". Zwischen Krankenkassen und Ärzteschaft wurden sie zur Überprüfung der wirtschaftlichen Verordnungsweise der Ärzte festgelegt. Eine solche „Richtgröße" ist die durchschnittliche Verordnung eines Arztes innerhalb einer Fachgruppe. Wird dieser Mittelwert von einem Arzt um bis zu 20 Prozent überschritten, kann der Mediziner Regresse zahlen - oder nicht. Bei einem Überschreiten zwischen 20 bis 50 Prozent muß das Prüfgremium beweisen, daß der Arzt unwirtschaftlich verordnet hat. Ab 50 Prozent wird das sofort angenommen, mit entsprechenden Sanktionen.

Wer sich jetzt darüber freut, daß die Budgets fallen, sollte ganz vorsichtig sein. Denn eines ist klar: Die neuen Richtgrößen - und wie sie ermittelt werden - sind erst bekannt, wenn der Antrag dazu schriftlich im Bundestag eingebracht wird. Garantiert sehen sie nicht mehr wie heute aus. Sie werden viel schneller zu Regressen führen als derzeit. Hinzu kommen Irritationen und mit Sicherheit ein neues Schwarzer-Peter-Spiel. Gleiches fand bei der Erstellung der Budgets statt. Drei Jahre dauerte die Auseinandersetzung zwischen allen Beteiligten, zwischen der Krankenversicherung, der Ärzteschaft und auch den Apothekern. Viel Zeit, viel Kraft und letztlich auch viel Geld wurden investiert, um Einigung zu erzielen und die unabdingbaren juristischen, fachlichen und sachlichen Voraussetzungen zu schaffen. Das ging bis hin zu enorm verteuernden EDV-Anlagen.

Jetzt, wo die Budgets halbwegs errechenbar sind, fällt all das wieder weg. Vielleicht sogar zum Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung, die mit Richtgrößen einen viel schnelleren Zugriff auf die Verordnung des einzelnen Arztes haben können? Es bleibt abzuwarten, wie die Gestaltung der Richtgrößen festgelegt werden, wie sie handhabbar gemacht werden und welche Auswirkungen sie tatsächlich auf die Verordnung der Ärzte und auf die Kassen der Krankenkassen haben. Dabei darf nicht unberücksichtigt bleiben, wie Apotheker in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Denn: Wieder ist ein Gesetz in Vorbereitung, das "offiziell" die Apotheker nicht berührt, dennoch einen enormen direkten Einfluß auf die Wirtschaftlichkeit und damit auf den Apothekenstandort Deutschland ausübt.

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