Telematikinfrastruktur: Kassen und Krankenhäuser einig |
In Sachen Digitalisierung sind Kassen und Krankenhäuser in Deutschland jetzt einen Schritt weitergekommen. Laut einer gemeinsamen Mitteilung von GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich beide Partner darauf verständigt, wie die Einführung der so genannten Telematikinfrastruktur (TI) in den Krankenhäusern ab dem kommenden Oktober finanziert werden soll. Eine entsprechende Vereinbarung sei jetzt unterzeichnet worden, hieß es heute.
Demnach nehmen die Kassen mehr als 400 Millionen Euro in die Hand, um über Pauschalen die Ausstattung der Krankenhäuser mit Kartenterminals, Konnektoren und erforderlichen digitalen Zertifikaten abzudecken. Pauschal bezahlt werden sollen auch nötige Anpassungen der jeweiligen Infrastrukturen, der Software sowie der Betriebskonzepte in den Kliniken, hieß es. Um die jährlichen Betriebskosten von rund 18 Millionen Euro zu decken, seien ebenfalls Pauschalen festgelegt worden.
Teuer wird es den Kassen und Krankenhäusern zufolge, wenn jeder Krankenhausarzt Dokumente persönlich elektronisch signieren und dafür entsprechend digital ausgestattet sein muss – wie es etwa bei Notfalldaten oder Arztbriefen gesetzlich vorgeschrieben ist. Warum also nicht die Zahl der notwenigen Kartenterminals verringern und statt jedes einzelnen Arztes nur das Krankenhaus die Dokumente signieren lassen, schlagen GKV-Spitzenverband und DKG vor. Dies sei völlig ausreichend. «Dafür wäre jedoch eine Gesetzesänderung notwendig», räumen sie ein.
Da bislang noch keine zugelassenen E-Health-Konnektoren verfügbar sind, regelt die Vereinbarung demnach auch die Finanzierung von entsprechenden Feldtests im Rahmen der Zulassungsverfahren. Zudem definiert sie Zusatzanforderungen an Konnektoren für Rechenzentren.
Laut E-Health-Gesetz müssen bis Ende dieses Jahres alle Akteure im Gesundheitswesen an die TI angeschlossen sein; wer dies versäumt, dem drohen Strafzahlungen. Dem widersetzen sich GKV und DKG nun. Für die ambulante ärztliche Versorgung im Krankenhaus müssten die Sanktionen aufgehoben werden, denn dass die nötige Technik für den TI-Anschluss immer noch nicht zur Verfügung stehe, sei Schuld der Industrie. «Objektive Unmöglichkeiten dürfen nicht bestraft werden», heißt es. Bei Strafen müsse auch hier das Verursacherprinzip gelten. (cd)
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07.09.2018 l PZ
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