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Grippe-Impfstoffe: Belieferung startet

 

Als erster Hersteller meldet Glaxo-Smith-Kline, dass sein tetravalenter Grippe-Impfstoff Influsplit Tetra 2018/2019 ab sofort lieferbar ist. Zugelassen ist der saisonale Influenza-Impfstoff ab einem Lebensalter von sechs Monaten. Er enthält entsprechend der aktuellen WHO-Empfehlung Antigene von zwei Influenza-B-Stämmen: ein B/Colorado/06/2017-ähnlicher Stamm der B/Victoria-Linie und ein B/Phuket/3073/2013-ähnlicher Stamm der B/Yamagata-Linie. Influsplit Tetra wird von GSK Biologicals in einem konzerneigenen Werk in Dresden produziert und in rund 70 Ländern vertrieben.

 

Als weitere tetravalente Influenza-Impfstoffe listet das Paul-Ehrlich-Institut das nasal zu verabreichende Fluenz Tetra von Astra-Zeneca für Kinder im Alter von zwei bis 17 Jahren, Vaxigrip Tetra von Sanofi-Pasteur (ab sechs Monaten) sowie Influvac Tetra und Xanaflu Tetra von Mylan. Die beiden letzteren sind erst ab 18 Jahren zugelassen.

 

In der vergangenen Grippesaison gingen 68 Prozent der laborbestätigten Influenza-Infektionen auf das Konto von Influenza-B-Viren und hier wiederum zu 99 Prozent auf diejenigen der Yamagata-Linie, die nur im tetravalenten Impfstoff enthalten war. Die Ständige Impfkommission hat daher beschlossen, dass dieses Jahr generell mit den Vierfach-Vakzinen geimpft werden soll. Für alle Risikogruppen, für die die saisonale Grippeimpfung empfohlen wird, müssen die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ist am 29. Juni in Kraft getreten. Einige Kassen bezahlen darüber hinaus die Grippeimpfung all ihren Versicherten.

 

Meist nimmt die Grippesaison erst nach der Jahreswende richtig an Fahrt auf. Das Robert-Koch-Institut empfiehlt, sich im Oktober oder November impfen zu lassen. Prinzipiell ist die Impfung aber möglich, sobald der Impfstoff in den Arztpraxen zur Verfügung steht. Bis sich der Impfschutz aufgebaut hat, dauert es etwa zehn bis 14 Tage.

 

Um bei Impfstoffen Lieferengpässe zu vermeiden, dürfen seit Mai 2017 mit Inkrafttreten des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes keine Exklusivverträge mehr zwischen den Krankenkassen und einzelnen Herstellern geschlossen werden. Die Verantwortung für eine wirtschaftliche Verordnungsweise liegt nun beim verordnenden Arzt. (dh)

 

Lesen Sie dazu auch

Impfstoffversorgung: Hersteller warnen vor Rückschritt, PZ 31/2018

Liste der zugelassenen Grippeimpfstoffe (externer Link)

 

30.08.2018 l PZ

Foto: Fotolia/Tobilander (Symbolbild)

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