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Großhandel: 70 Cent Festzuschlag nicht rabattierfähig

 

Der Großhandel darf Apotheken künftig keine Rabatte auf die 70 Cent Festzuschlag pro Rx-Packung mehr geben. Wie es heute aus Kreisen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hieß, ist dieser Preiszuschlag als Fixum zu verstehen und somit nicht rabattierfähig. Dies will das BMG mit dem in diesen Tagen kommenden Entwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) klarstellen. 

 

Der Gesetzgeber reagiert damit auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Rechtmäßigkeit von Großhandelsrabatten vom Oktober 2017, dem sogenannten Skonti-Urteil. Darin hatten die Richter entschieden, dass es bei der Höhe der Rabatte, die Großhändler den Apothekern auf Rx-Medikamente geben dürfen, nach derzeitigem Gesetzeswortlaut keine Untergrenze gibt. Die Richter sahen auch den in der Arzneimittelpreisverordnung aufgeführten Festzuschlag des Großhandels von 70 Cent als nicht fix an, dazu sei die Formulierung zu ungenau. Der gesetzgeberische Wille sei im Wortlaut nicht zum Ausdruck gekommen, hieß es in der Urteilsbegründung. Wenn der Gesetzgeber diese 70 Cent als Rabatt-Untergrenze gedacht habe, müsse er das auch so ins Gesetz schreiben, argumentierten die Richter. Dies wird das BMG nun mit dem geplanten TSVG nachbessern.

 

Eine weitere Korrektur soll es auch bei der Impfstoffversorgung geben. Wie es hieß, will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) festsetzen, dass die Krankenkassen künftig stets die beiden günstigsten Impfstoffpräparate erstatten müssen. Hintergrund dieser gesetzlichen Nachbesserung waren die jüngsten Impfstoffvereinbarungen der AOK Nordost. Diese hatte mit drei Apothekerverbänden Verträge zur Belieferung mit quadrivalentem Grippeimpfstoff für die kommende Saison getroffen. Aufgrund der dort formulierten Preisgrenze hatte jedoch nur ein Hersteller zugesagt, zu den gefragten Konditionen zu liefern. Der Vertrag wurde daher von Herstellerverbänden und auch Politikern aller Couleur als Exklusivvereinbarung kritisiert. Denn im Rahmen des Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetzes hatte der Gesetzgeber 2017 die exklusive Ausschreibung von Impfstoffen verboten.

 

Um Verträge wie den der AOK Nordost künftig zu verhindern, soll die Ausschreibung nun anscheinend grundsätzlich unterbunden werden. Details zur genauen gesetzlichen Umsetzung sind bislang noch nicht bekannt. Wie es aus dem BMG hieß, soll der Gesetzentwurf morgen Abend veröffentlicht werden. (et)

 

23.07.2018 l PZ

Foto: Fotolia/Yuri Arcurs

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