Cannabis auf Rezept: Nachfrage höher als erwartet |

Die Nachfrage nach Cannabis auf Rezept ist unerwartet groß: Seit ab März 2017 die Verschreibung von Medizinalhanf gesetzlich erlaubt ist, haben die Kassen schon mehr als 13.000 Anträge auf Kostenübernahme erhalten. Das geht aus einer Umfrage der «Rheinischen Post» bei den größten Krankenkassen hervor, über die die Zeitung heute berichtet. Diese Zahl übertrifft bei Weitem die Erwartungen der Regierung, die ursprünglich im Gesetzentwurf von weniger als 700 Anträgen pro Jahr ausgegangen ist.
Allein 7600 Anträge gingen laut Umfrage in den vergangenen zehn Monaten bei den AOK-Kassen ein. Davon wurden 64 Prozent genehmigt. Die Barmer hat nach eigenen Angaben bis Ende 2017 rund 3200 Anträge auf Erstattung erhalten, von denen sie 62 Prozent bewilligte. Der Techniker Krankenkasse lagen bis Ende November 2200 Anträge vor, bei 64 Prozent davon werden die Kosten übernommen. Nach Angaben der «Rheinischen Post» betonten alle drei befragten Kassen, dass viele der übrigen Anträge nicht komplett abgelehnt wurden, sondern lediglich unvollständig seien. Oft sei auch die Notwendigkeit einer Cannabis-Therapie vom Arzt nicht ausreichend begründet.
Mit dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften, welches am 10. März 2017 in Kraft trat, dürfen Ärzte Cannabis als Extrakt in standardisierter Qualität oder in Form von Blüten auf Rezept verordnen. Für die Kostenübernahme muss der Patient aber bei seiner Kasse einen Antrag stellen. Ursprünglich bedurfte es einer Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), um Cannabis als Medizin zu erhalten. In Deutschland besaßen gerade mal 1000 Patienten eine solche Erlaubnis.
Während Cannabis als Medizin in Deutschland mittlerweile politisch anerkannt ist, bleibt die Droge als Genussmittel weiterhin illegal. Grüne, Linke und FDP drängen hier zwar seit Längerem auf eine Legalisierung. Zuletzt hatte die amtierende Regierung aber in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP ihr Nein zu einer kontrollierten Freigabe bekräftigt. (et)
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10.01.2018 l dpa
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