Honorargutachten: Das sind die Details |
Die finale Version des Gutachtens zur Apothekenvergütung unterscheidet sich nur in kleinen Details zu den unter der Hand kursierenden Vorversionen. Grundsätzlich fordern die Autoren der Studie eine grundlegende Reform der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Die bisherige Quersubventionierung unter anderem von OTC und Freiwahl über den Festzuschlag soll wegfallen. Gleichzeitig wollen sie Bereiche, die den Berechnungen zufolge bislang unterfinanziert sind, besser vergüten.
Das bisherige Fixum für Rx-Fertigarzneimittel in Höhe von 8,35 Euro soll auf 5,84 Euro sinken. In der Gutachten-Vorversion vom 19. November waren mit 5,80 Euro sogar noch weniger angesetzt. Gleichzeitig soll der bisherige Festzuschlag von 3 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis auf 5 Prozent steigen. Hier waren in der Vorversion 4,8 Prozent vorgesehen. Der Notdienstzuschlag müsste laut Gutachten von jetzt 16 Cent auf 33 Cent steigen, um den Aufwand ausreichend zu honorieren. Wesentlich mehr sollen die Apotheken auch für die Abgabe von Betäubungsmitteln erhalten: Statt der bisherigen 2,91 Euro sind hier 14,00 Euro vorgeschlagen (Vorversion: 14,30 Euro).
Radikal kürzen wollen die Gutachter aufgrund ihrer Analyse des Status Quo auch die Zuschläge für die Zubereitung von Zytostatika. Die bisherige Regelung von mindestens 51 Euro soll auf einen Zuschlagshöhe von 22 bis 33 Euro reduziert werden. Dies führt laut Berechnungen der Analysten zu Einsparungen in Höhe von 250 Millionen Euro.
Insgesamt gehen die Gutachter aufgrund ihrer Datenauswertung von einer Kostenreduktion bei Rx-Arzneimitteln für Kassen und Selbstzahler in Höhe von 1,24 Milliarden Euro aus. Davon ergeben sich neben den Einsparungen bei den Zytostatika herstellenden Apotheken 780 Millionen durch Vergütungsreduktion in den übrigen Apotheken. Auch der Großhandel wird zur Ader gelassen: Niedrigere Zuschläge sollen 210 Millionen Euro Ersparnis bringen. Statt derzeit 3,15 Prozent und 70 Cent Festzuschlag, soll es 0,53 Prozent und 96 Cent geben.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat sein Anfang 2016 in Auftrag gegebenes Gutachten zur Kostenlage der Apotheken gestern nach langem Hin und her stillschweigend auf seiner Internetseite veröffentlicht. Zuvor waren seit Wochen immer wieder Ergebnisse der Studie vorab an die Medien durchgestochen worden. Die ABDA hielt sich bislang mit Einschätzungen zurück, da sie zunächst das offizielle Gutachten sehen wollte. Die Bundesvereinigung ist nach wie vor nicht einverstanden damit, wie sich das Ministerium mit Blick auf die Studie verhalten hat. «Das Verfahren rund um das BMWi-Gutachten war und bleibt holprig», sagte ABDA-Sprecher Reiner Kern gestern anlässlich der Veröffentlichung. Die ABDA will die Studie nun prüfen und dann Stellung beziehen.
Auch die Arzneimittel-Hersteller wollen die Dokumente genau in Augenschein nehmen: «Wir werden die Ergebnisse des Gutachtens nun in aller Ruhe analysieren und auf dieser Basis eine Bewertung vornehmen», sagte Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH). Ungeachtet der Ergebnisse und der Schlüsse, die daraus gezogen würden, müsse das Ziel aller Beteiligten sein, die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln auch in Zukunft über die Apotheke zu gewährleisten. «Insbesondere in ländlichen Regionen stehen viele Apotheken bereits jetzt stark unter Druck.» (et)
22.12.2017 l PZ
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