Start des Entlassrezepts: Teufel im Detail |

Ab 1. Oktober dürfen Kliniken ihren Patienten bei der Entlassung ein Rezept mit den benötigten Arzneimitteln mitgeben, das diese dann in jeder Apotheke bundesweit einlösen können. Die Apotheker begrüßen den Start des Entlassmanagements, sehen bei der reibungslosen Umsetzung aber noch Schwierigkeiten.
Wie Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV) heute mitteilte, hält er einige Detailregelungen, die von den Verbänden der Krankenkassen, Vertragsärzte und Krankenhäuser in einem Rahmenvertrag ausgehandelt wurden, für problematisch. Als Beispiel nennt er etwa die Tatsache, dass Entlassrezepte für Arzneimittel eine andere Gültigkeitsdauer haben als solche für Hilfsmittel. «Solche Punkte müssen noch bearbeitet werden, um eine sichere und reibungslose Versorgung der Patienten zu garantieren», betonte er.
Grundsätzlich sind die Apotheker nach eigenen Angaben erfreut, dass das Entlassrezept endlich kommt. Damit wird eine Regelung des Versorgungsstärkungsgesetzes aus dem Jahr 2015 umgesetzt. «Die Umsetzung des Gesetzes war langwierig und schwierig, aber nun zeichnet sich endlich eine Verbesserung für die Patienten ab», so der DAV-Vorsitzende. Die Regelung erleichtert dem Patienten den Übergang von der stationären in die ambulante Behandlung, indem es eine Anschlussmedikation ermöglicht und ihm so erspart, direkt nach der Entlassung zunächst einen Arzt aufsuchen zu müssen.
«Entscheidend wird jedoch die Alltagstauglichkeit des Entlassrezepts sein, damit die Versorgung der Patienten in den Apotheken auch tatsächlich funktioniert.» Insgesamt gelten laut DAV zahlreiche Sonderregelungen: So dürfen die Klinikärzte nur die jeweils kleinsten verfügbaren Packungsgrößen der Arzneimittel verschreiben. Auch muss das Entlassrezept innerhalb von drei Werktagen in der Apotheke eingelöst werden. Demnach muss ein Patient, der an einem Freitag aus dem Krankenhaus mit einem Entlassrezept für Medikamente entlassen wird, diese Verordnung spätestens am darauffolgenden Montag in der Apotheke einlösen. Das neue rosa Rezept unterscheidet sich durch den Aufdruck «Entlassmanagement» von ambulanten Verordnungen. (et)
26.09.2017 l PZ
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