KBV: Krankenkassen sollen keine Homöopathie bezahlen |
«Homöopathie hat im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nichts verloren, denn es fehlt jeglicher Nutzennachweis.» Das konstatierte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, bei der gestrigen KBV-Vertreterversammlung kurz vor Eröffnung des Deutschen Ärztetags in Freiburg. «Es ist doch absurd, wie viel Geld manche gesetzliche Versicherung für Kügelchen und Tinkturen aus dem Fenster wirft, deren Wirksamkeit – selbst nach eigenem Bekunden der Kassen – nicht belegt ist. Wenn aber ein Arzt einem Patienten ein erwiesenermaßen wirksames Arzneimittel verordnet, und hinterher in Regress genommen wird, weil die Studienlage für diese spezifische Patientengruppe nicht ausreichend sei, dann läuft etwas gewaltig schief!» Nur wissenschaftlich erprobte Leistungen dürften von den Krankenkassen bezahlt werden, forderte Gassen. Er wies zudem darauf hin, dass sich ein in 16 Jahren ausgebildeter Facharzt nicht durch einen Heilpraktiker mit sechsmonatiger Ausbildung ersetzen lasse.
Der saarländische Gesundheitsstaatssekretär Stephan Kolling sieht das anders. «Hält der Mediziner ein pflanzliches oder homöopathisches Mittel für die beste Behandlungsoption, soll die Kostenerstattung künftig möglich sein. Wichtig ist aber, dass der behandelnde Arzt die Verordnung veranlasst und als notwendigen Behandlungspfad definiert hat», so reagierte er heute auf die Forderung der KBV. Ein Erstattungsverbot sei der falsche Weg und komme einer Bevormundung der Patienten gleich.
Kolling zufolge haben Studien aus der Versorgungsforschung gezeigt, «dass von einem Nutzen der Homöopathie für Patienten und Gesundheitssystem ausgegangen werden kann». Konkrete Studien nennt er allerdings nicht. (dh)
23.05.2017 l PZ
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