| Colchicin: Ärzte wollen Abgabemenge begrenzen | 

Nach einem Todesfall durch Überdosierung von Colchicin spricht sich die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) für eine Begrenzung der Abgabemenge aus. Patienten sollen nur noch eine geringe Menge in Tablettenform für die einmalige Behandlung eines akuten Gichtanfalls erhalten. Die für Dosierfehler besonders anfällige flüssige Zubereitung hält die AkdÄ für verzichtbar.
Zu Vergiftungen mit dem Arzneimittel kommt es immer wieder, ob absichtlich oder unabsichtlich. Einer Auswertung des Giftinformationszentrums Erfurt zufolge wurden dort zwischen 1994 und 2015 71 Vergiftungsfälle mit Colchicin-haltigen Arzneimitteln registriert, davon mutmaßlich 38 Medikationsfehler.
Im konkreten Fall hatte ein 73-jähriger multimorbider Gichtpatient, der mehr als 15 Medikamente als Dauermedikation bekam, 50 ml Colchicin (entsprechend 25 mg) gegen Schmerzen im Fuß eingenommen. Es kam zu einer hypertensiven Entgleisung und später zu einem Multiorganversagen. Der Patient starb innerhalb von 50 Stunden nach der Einnahme von Colchicin.
Die AkdÄ weist darauf hin, dass Colchicin nur eine geringe therapeutische Breite hat. Als Höchstdosis gelten in Deutschland derzeit 8 mg innerhalb von 24 Stunden beziehungsweise 12 mg pro Gichtanfall. Die AkdÄ hält dies noch für zu hoch, da es bereits bei Dosierungen von 6 bis 7 mg zu tödlichen Intoxikationen kommen kann.
Ein Milliliter der Lösung beziehungsweise eine Tablette enthalten jeweils 0,5 mg Colchicin. Die maximale Dosierung pro 24 Stunden beträgt damit 16 ml oder 16 Tabletten. Im vorliegenden Fall hatte der Patient also eine viel zu hohe Dosis eingenommen, zudem bestand großes Interaktionspotenzial mit der umfangreichen Dauermedikation. Interaktionen mit Colchicin sind etwa bei gleichzeitiger Anwendung von p-Glykoprotein- und CYP3A4-Inhibitoren möglich. Weiterhin ist auf Kontraindikationen wie eingeschränkte Nierenfunktion und Lebererkrankungen zu achten.
25 mg Colchicin entsprechen 50 Tabletten. Es ist unwahrscheinlich, dass der Patient so viele Tabletten unabsichtlich eingenommen hätte. Daher spricht sich die AkdÄ für diese Applikationsform aus. Zudem schlägt sie eine Begrenzung der Abgabemenge vor. Eine Packung soll nur die Menge für die Behandlung eines einzigen akuten Gichtanfalls enthalten. (dh)
Weitere Details in der Drug-Safety-Mail
25.01.2017 l PZ
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