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Inkontinenzversorgung: Kassen garantieren bessere Qualität

 

Menschen mit Inkontinenz können künftig wieder auf bessere Qualität der benötigten Hilfsmittel hoffen. Wie der GKV-Spitzenverband mitteilte, hat er die Qualitätsanforderungen an Windeln im Hilfsmittelverzeichnis deutlich angehoben.

 

«Die Versorgung wird sich jetzt nachhaltig verbessern», betonte GKV-Vorstand Gernot Kiefer. Von den rund 2200 für diesen Bereich im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Produkten würden sicherlich über 600 Produkte spätestens nach Ablauf von einem Jahr, also nach dem Ende der Übergangsfrist, nicht mehr abgegeben werden dürfen. «Was den neuen Qualitätsanforderungen nicht entspricht, wird gestrichen», heißt es seitens der Kassen.

 

Nach Angaben des Spitzenverbands benötigen rund 1,5 Millionen Versicherte regelmäßig aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel. Die Ankündigung besserer Standards ist eine Reaktion auf die seit langem schwelende Kritik an der schlechten Qualität der Ware. Bislang hatten Kassen die Versorgung der Patienten mit entsprechenden Produkten per Ausschreibung an den billigsten Anbieter vergeben. Produktqualität und der individuelle Bedarf der Betroffenen wurden dabei nicht berücksichtigt. Wer bessere Qualität wollte, musste zuzahlen.

 

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), der sich seit Längerem für eine Reform der Hilfsmittelversorgung einsetzt, begrüßte die Ankündigung von Kiefer, dass künftig kein Versicherter mehr Aufzahlungen leisten müsse, um wirklich gut versorgt zu werden. Gleichzeitig verlangte er nun ein schnelles Umsetzen der neuen Vorschriften.

 

«Ich fordere die Krankenkassen auf, die Versorgung schnellstens umzustellen. Es wäre unverantwortlich, die Übergangsfrist von einem Jahr bis zum Ende auszureizen», sagte Laumann. Versicherte, die auf vernünftige Inkontinenzhilfsmittel angewiesen sind, könnten nicht so lange warten. Er werde sich das Vorgehen der Kassen zudem weiterhin genau anschauen. Entscheidend sei, dass die Versicherten tatsächlich die Hilfsmittel erhalten, die sie benötigten. Die Produkte müssten qualitativ und quantitativ dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen. «Das war bislang in vielen Fällen ganz klar nicht der Fall», so der Patientenbeauftragte. (et)

 

16.03.2016 l PZ

Foto: Fotolia/Kzenon

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