IKK classic: Vom Vertrag wird abgeraten |
| Cornelia Dölger |
| 13.11.2025 15:54 Uhr |
Seit dem 1. Juli gibt es keine bundeseinheitliche Regelung zur Hilfsmittelversorgung von IKK-classic-Versicherten mehr. Bei der Mitgliederversammlung des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL) war das Versorgungsproblem ein Thema. / © Imago/Chromorange
Die IKK classic und der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatten einen bundesweiten Versorgungsvertrag für die Abgabe apothekenüblicher Hilfsmittel. Dieser Vertrag wurde Ende 2023 vom DAV gekündigt, weil die Konditionen aus seiner Sicht wirtschaftlich nicht mehr tragfähig waren. Nach einer Übergangsfrist lief der Vertrag am 30. Juni 2025 endgültig aus.
Seit dem 1. Juli gibt es keine bundeseinheitliche Regelung mehr, Apotheken können Versicherte nur noch versorgen, wenn sie Einzelverträge mit der IKK classic eingehen. Diese hatte die Kasse den Apotheken offensiv angeboten – DAV und Landesverbände rieten dringend davon ab.
Auch beim Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) ist die IKK classic Thema, etwa gestern bei der AVWL-Mitgliederversammlung in Münster. AVWL-Vorstand Jan Harbecke gab einen Überblick über die aktuelle Lage. So bekräftigte er, dass Apotheken den angebotenen Verträgen keinesfalls beitreten sollten. So dürften sich die Apotheken nicht darauf einlassen, dass sich die Kasse herausnehme, trotz vorheriger Genehmigung Retaxationen auszusprechen.
Vielmehr gelte es, den Druck auf die Kasse weiter aufzubauen, um neu verhandeln zu können. Das Thema sei inzwischen bei den Vorständen angekommen. Harbecke appellierte an die Geschlossenheit der Apothekerschaft und begrüßte, dass sich bislang nur wenige Apotheken im Verbandsbereich sich auf solche Verträge eingelassen hätten.
Thema in Münster war auch der anhaltende Streit zwischen Apotheken und Kassen um die Rezepturabrechnung, die immer wieder Retaxationen nach sich zieht. Grund sind unterschiedliche Auslegungen der Preisbildungsregeln zwischen Kassen- und Apothekenseite.
In dieser Sache läuft inzwischen eine Musterklage des DAV gegen die AOK Nordwest vor dem Landessozialgericht (LSG) Münster. Harbecke zeigte sich optimistisch, dass die Apothekenseite den Prozess gewinnen könne, räumte gleichzeitig ein, dass ein solches Verfahren sich über Jahre hinziehen könne. Man hoffe, bald wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren zu können.