IhreApotheken.de mahnt Shop Apotheke ab |
Talkmaster Günther Jauch wirbt für Shop Apotheke. / © Screenshot: shop-apotheke.com
Bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ist es unzulässig, Rabatte zu gewähren. Doch Shop Apotheke wirbt weiterhin mit verschiedenen Gutscheinen und verstößt damit aus Sicht von IA.de gegen das Zuwendungsverbot, das Heilmittelwerbegesetz und das Wettbewerbsrecht. Unter anderem läuft ein Werbespot mit Günther Jauch vor der Tagesschau.
Laut einer Mitteilung wirft IA.de der niederländischen Versandapotheke Verstöße in drei Punkten vor. So werbe Shop Apotheke mit einem 10-Euro-Gutschein für die erste Einlösung einer elektronisch verordneten Bestellung. Dies stellt laut IA.de einen Verstoß gegen das Zuwendungsverbot und eine unzulässige produktbezogene Absatzwerbung dar.
Für die erste Bestellung eines nicht verschreibungspflichtigen Artikels in der Shop Apotheke-App sollen Kundinnen und Kunden einen Gutschein über 10 Euro erhalten. Darin sieht IA.de einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG).
Zudem sei die Aussage »schnelle Lieferung« irreführend. IA.de wirft Shop Apotheke vor, damit gegen Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Bei IA.de seien Arzneimittel tatsächlich in der Regel am selben Tag erhältlich, heißt es in der Mitteilung. Das sei bei Shop Apotheke ausgeschlossen.
IA.de hat von Shop Apotheke eine Unterlassungserklärung bis zum morgigen 15. Oktober gefordert. Werde diese nicht oder nicht vollständig abgegeben, werde IA.de gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, heißt es.