Identitätsprüfung soll bleiben |
Lukas Brockfeld |
17.09.2025 14:00 Uhr |
Die Delegierten waren nicht vom Antrag überzeugt. / © PZ/Alois Müller
Die Landesapothekerkammer Hessen hat beim Deutschen Apothekertag einen Antrag eingereicht, der eine Änderung § 11 Absatz 2 der Apothekenbetriebsordnung vorsieht. Demnach soll die verpflichtende Identitätsprüfung von Ausgangsstoffen in Apotheken entfallen, wenn deren Qualität bereits durch ein Prüfzertifikat eines GMP-zertifizierten Herstellers nachgewiesen ist. Die Kammer klagt, dass die aktuelle Regelung in der Praxis oft zu unnötigen Doppelprüfungen führe und nicht zu einer signifikanten Erhöhung der Arzneimittelsicherheit beitrage.
Die LAK hob in ihrem Antrag außerdem hervor, dass Ausgangsstoffe, die von GMP-zertifizierten Herstellern oder Lieferanten bezogen werden, bereits strengen Qualitätskontrollen unterliegen.
Schamim Eckert, Vizepräsidentin der LAK Hessen, verwies beim DAT auch auf die prekäre Situation der Apotheken. »Wir leiden in den Apotheken unter einem extremen Fachkräftemangel und einer überbordenden Bürokratisierung. Ich möchte, dass wir uns da, wo es möglich ist, Arbeit sparen und personelle Ressourcen freisetzen, um diese für unsere Patienten freisetzen«, so die Vizepräsidentin.
Doch viele Delegierte waren nicht von dieser Argumentation überzeugt. Sven Lobeda vom Vorstand der Sächsischen Landesapothekerkammer erklärte, dass die Identitätsprüfungen eine der letzten Sicherheitsbastionen seien und erheblich zum Verbraucherschutz beitragen. »Auch mit Identitäsprüfungen kümmern wir uns um unsere Patienten. Wir sollten uns fragen, wie viel Risiko wir eingehen wollen, um Zeit- und Personalressourcen zu sparen«, so Lobeda. Gleichwohl könne er sich eine Vereinfachung der Prüfverfahren vorstellen.
Ähnlich argumentierte auch Peter Witte von der Apothekerkammer Berlin. »Nach Auskunft der AMK sind in den letzten Jahren mehrfach Fälle aufgetreten, bei denen Apotheken durch die Identitätsprüfung Qualitätsmängel festgestellt haben. Das ist kein zahnloser Tiger. Es ist kein zusätzlicher Aufwand, der keinen Nutzen bringt und nur ins Leere läuft. Es ist Verbraucherschutz«, so Witte.
Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, hob zudem hervor, dass die Zertifikate bei Arzneimitteln nichts über die Identität eines Medikamentes aussagen, sondern nur dessen Qualität und Reinheit bescheinigen. »Wir laufen außerdem Gefahr, dass wir Kompetenzen abgeben, die nur wir können und die uns einzigartig machen«, warnte der Kammerpräsident.
Die Delegierten des DAT lehnten den Antrag mit großer Mehrheit ab.