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BAV-Mitgliederversammlung

Hubmann überragend als Vorsitzender bestätigt

Kontinuität an der Spitze des Bayerischen Apothekerverbands (BAV): Mit überwältigender Mehrheit wurde Dr. Hans-Peter Hubmann im Amt des ersten Vorsitzenden bestätigt. In der heutigen Mitgliederversammlung erhielt er 97 Prozent der Stimmen.
Brigitte M. Gensthaler
24.09.2020  19:18 Uhr

Als erster Stellvertreter wurde Josef Kammermeier ebenfalls herausragend bestätigt. Neu als zweiter Stellvertreter wurde Maximilian Lernbecher, bisher Beisitzer im Vorstand, gewählt.

In den weiteren Wahlhandlungen wurden die Beisitzer im BAV-Vorstand gewählt. Bestätigt in diesem Amt wurden Dr. Fritz Grasberger und Barbara Absolon. Neu im Vorstand sind Dr. Peter Sandmann und Susanne Fleischmann. Die bisherigen Vorstandsmitglieder Clemens Richter und Hans-Joachim Niermann waren nicht mehr zur Wahl angetreten. Hubmann dankte ihnen ausdrücklich für ihre langjährige intensive Arbeit im BAV-Vorstand. Als Ersatz-Vorstandsmitglieder wurden schließlich Franziska Utzinger und Lorenz Fakler gewählt. Für alle Positionen gab es keinen Gegenkandidaten.

Hubmann nach der Wahl: »Die nächsten vier Jahre werden entscheidend für uns als Beruf – sowohl politisch als auch wirtschaftlich. Wir müssen diesen wunderbaren Beruf weiterentwickeln und wollen Veränderungen mitgestalten.« Apotheker seien keine »Packungsabgeber«, sondern »Versorger und Umsorger«, die sich um die Patienten mit einem komplexen Leistungspaket kümmern. Er wolle sich auf Landes- und Bundesebene dafür einsetzen, den Wandel mitzugestalten, versicherte Hubmann. »Wir wollen unseren Platz im Gesundheitswesen nicht nur behalten, sondern ausbauen.« 

Apotheker als Vorbilder

»In der Corona-Pandemie hat die Apotheke vor Ort richtig gut funktioniert.« Angesichts der extrem herausfordernden Wochen im Frühjahr zollte der BAV-Vorsitzende im Vorstandsbericht den Kollegen vor Ort großes Lob. »Wir waren keinen Tag offline. Wir haben unsere Patienten nicht vor der Tür stehen gelassen. Wir waren Vorbilder in der Krise!«  

Sehr gut funktioniert habe auch die berufspolitische Arbeit in der Krise, erklärte Hubmann. Innerhalb kürzester Zeit habe die ABDA den Politikern erklärt, welche Neuregelungen für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung in der Pandemie am dringlichsten sind. Und dies sei in die Covid-19-Eilverordnung eingeflossen. Darin seien unter anderem weitreichende Erleichterungen bei der Abgabe von Arzneimitteln zur Vermeidung von Zweitkontakten und die Vergütung des Botendienstes mit 5 Euro netto bis Ende September geregelt. »Hier haben wir eine Entfristung hinbekommen«, freute sich Hubmann. Der Botendienst werde weiterhin honoriert, zwar nur mit 2,50 Euro netto – aber ohne Dokumentation.

Der Botendienst habe sich bundesweit etabliert: »Jede Apo macht´s!« In der Stadt würden die meisten Kollegen bis zu 5 km weit fahren, auf dem Land teilweise mehr als 20 oder 50 km. Dringend rief der BAV-Chef die Kollegen auf, diese Leistung auch bei den Kassen abzurechnen und nicht etwa aus Angst vor vermeintlichen Retaxationen auf die Vergütung zu verzichten. 

In puncto VOASG, das sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindet, verwies Hubmann auf das enge Zeitfenster: »Das Gesetz muss in diesem Jahr verabschiedet werden. Denn im Wahlkampf ist sinnvolle Gesetzgebung nicht mehr möglich.« Dieses Gesetz enthalte essenzielle Elemente für den Berufsstand. Gerade in den pharmazeutischen Dienstleistungen sieht Hubmann eine Zukunftsperspektive für den Berufsstand. »Wir erbringen echte Leistungen für den Patienten, die zusätzlich honoriert werden müssen.« Der Berufsstand wolle mehr pharmazeutische Dienstleistungen erbringen und fordere ein Volumen von 320 Millionen Euro.

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