Hubmann kritisiert Teleclinic-Kooperation |
Im Zuge des neuen Deals der Techniker Krankenkasse mit Teleclinic betont der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann, dass die freie Arzt- und Apothekenwahl eines der wichtigsten Verbraucherrechte im Gesundheitswesen ist. / Foto: ABDA
Ab Dezember wird die Techniker Krankenkasse (TK) mit dem Telemedizin-Anbieter Teleclinic, der Teil der Doc-Morris AG ist, zusammenarbeiten. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), äußerte sich im ABDA-Newsroom kritisch dazu.
Zwar wolle sich der Verband »zu einzelnen Unternehmen und deren Aktivitäten im Markt« grundsätzlich nicht äußern», hielt er fest. Klar sei aber: Die freie Arzt- und Apothekenwahl sei eines der wichtigsten Verbraucherrechte im Gesundheitswesen. »Heißt konkret: Die Patientinnen und Patienten müssen sich die Apotheke, aus der sie ihr Arzneimittel beziehen, selbst aussuchen können – ohne Werbehinweise oder Anreize«, so Hubmann.
Wenn nun eine Krankenkasse und die Tochter-Gesellschaft einer ausländischen Versandapotheke gemeinsame Sache machten, liege zumindest der Gedanke nahe, dass Versicherte der TK künftig in Richtung Versandhandel gelotst würden – »zumal es nicht zum ersten Mal wäre, dass die TK eine Kooperation eingeht, in der der Datenschutz nicht richtig beachtet wird« sagte Hubmann weiter.
Die freie Apothekenwahl sei auch dem Gesetzgeber sehr wichtig. Denn mit dem Makelverbot habe der Bundestag erst vor wenigen Jahren klargestellt, dass explizit auch E-Rezepte nicht zugewiesen werden dürfen. »Im Sinne aller Versicherten sollten die zuständigen Aufsichts- und Datenschutzbehörden bei solchen Konstellationen ganz besonders genau hinschauen, dass Neutralität und Unabhängigkeit gewährleistet sind«. forderte der DAV-Vorsitzende. Die Apotheken müssten sich darauf verlassen können, dass die Rahmenbedingungen eingehalten werden.