Hubmann fordert ein »Ende des Spardiktats« |
»An einer deutlichen Anhebung der Vergütung für rezeptpflichtige Arzneimittel führt kein Weg vorbei«, sagte der BAV- sowie DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann (hier ein Archivbild). / Foto: PZ/André Wagenzik
»An einer deutlichen Anhebung der Vergütung für rezeptpflichtige Arzneimittel führt kein Weg vorbei«, sagte Hubmann, der auch Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) ist. Die Vergütung sei seit über zehn Jahren auf dem gleichen Niveau eingefroren und bei der Abgabe von Arzneimitteln an gesetzlich Krankenversicherte im Februar dieses Jahres sogar gesenkt worden, heißt es in einer Mitteilung des BAV. Im Februar war der Kassenabschlag von 1,77 auf zwei Euro erhöht worden.
Wie Hubmann weiter ausführte, seien parallel die Ausgaben der Apotheken für Gehälter und Betriebskosten in den vergangenen zehn Jahren »massiv gestiegen«. Dass die Apothekerschaft geschlossen hinter der Forderung nach einem Vergütungsanstieg stehe, habe die hohe Beteiligung beim Protesttag am 14. Juni gezeigt. Über den bundesweiten Protesttag und die zahlreichen lokalen Aktionen hat die PZ ausführlich berichtet.
Positiv bewertete der BAV-Vorsitzende unterdessen, dass über die elektronische Gesundheitskarte (EGK) der gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten nun das E-Rezept eingelöst werden kann. Die Möglichkeit besteht seit Anfang Juli. »Das ist ein großer Schritt weg vom Papier hin zur rein digitalen Übermittlung des Rezepts in die öffentliche Apotheke«, so Hubmann. Aus Sicht der Apothekerschaft sei es auch die patientenfreundlichste Lösung. Denn alle Versicherten verfügten über eine EGK und die Vorgehensweise sei unkompliziert, da keine PIN oder App benötigt werde. Hubmann betonte zudem: »Wichtig ist auch, dass bei diesem Verfahren die freie Apothekenwahl erhalten bleibt.«
Die BAV-Mitgliederversammlung stimmte gestern einer Änderung der Beitragsordnung zu, wie der BAV mitteilte. Dabei ging es demnach insbesondere um die Umsatzgruppen, in die sich Apothekeninhaberinnen und -inhaber selbst einstufen. BAV-Mitgliedsapotheken leisten einen nach Umsatzgruppen gestaffelten monatlichen Beitrag.
Künftig entfällt demnach die unterste Beitragsstufe mit einem Jahresumsatz von weniger als 0,75 Millionen Euro. Zudem wird die bisherige Deckelung bei 5 Millionen Euro Jahresumsatz mit drei neuen Umsatzgruppen bis auf 10 Millionen Euro als neue Obergrenze angehoben. Die monatlichen Beiträge für die bereits bestehenden Beitragsgruppen bleiben unverändert. Die neue Beitragsordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
»Die Beitragsgruppen und die Höhe des monatlichen Beitrages sind seit 1. Januar 2018 unverändert geblieben«, erklärte Hubmann laut der Mitteilung. »Die vorgeschlagenen Änderungen tragen dem in den letzten Jahren gestiegenen Umsatz der Apotheken und der Tendenz zu größeren Apotheken Rechnung.«