Hoos: September-Rezepte können nicht herausgegeben werden |
Die August-Rezepte können also nicht herausgegeben werden. Doch wie sieht es mit den September-Rezepten aus, die AvP bereits abgeholt hatte? Hoos geht davon aus, »dass an diesen ganz überwiegend keine Aussonderungsrechte der Apotheken bestehen.« Mit Aussonderungsrechten meint er das Recht, die Rezepte aus der Insolvenzmasse noch während des Insolvenzverfahrens herauszulösen. Mit dieser Aussage kann davon ausgegangen werden, dass die Abschlagszahlungen, die den Apotheken zustehen, zur Insolvenzmasse gehören. Im Interview mit der PZ erklärte Hoos zwar, dass die Apotheken ihr Geld bekommen würden, allerdings höchstwahrscheinlich erst nach Abschluss des gesamten Insolvenzverfahrens.
Diese September-Rezepte werden nun zwar bei den Krankenkassen eingereicht und abgerechnet. Das Geld wird allerdings bis zur »Klärung der Rechtslage« auf Treuhandkonten verwahrt. Insbesondere wenn diese Klärung vor Gericht landen wird, dauert dieser Prozess eine lange Zeit, wie lange könne Hoos noch nicht sagen. Auch beim Gesundheitsausschuss des Bundestags, der am Mittwoch über die AvP-Problematik beriet, wurde deutlich, dass eine schnelle Aufklärung sehr unwahrscheinlich ist.
Apotheken, die aufgrund ihrer vertraglichen Regelungen mit der AvP doch ein Aussonderungsrecht haben, hätten diese Rezepte bereits zurückerhalten, erklärt Hoos weiter. Dies betrifft vor allem Apotheken, die bereits vor 2003 einen Vertrag mit dem Abrechnungszentrum AvP abgeschlossen haben. Schon länger ist bekannt, dass die Apotheken unterschiedliche Verträge und Regelungen mit dem Abrechnungszentrum AvP geschlossen hatten. Auch die AGBs unterscheiden sich in Abhängigkeit davon, wann der Vertrag unterschrieben wurde.
Eine weitere Frage beschäftigt die betroffenen Apotheken. Was passiert mit den Rezepten, die sich noch physisch bei den Apotheken befinden, aber teilweise bereits elektronisch an AvP übermittelt wurden? Das Schreiben hat auch hierzu eine Antwort: Die AvP hat keine Rechte mehr an den sich noch physisch bei den Apotheken befindlichen Rezepten. Diese können somit ohne Probleme bei anderen Rechenzentren abgerechnet und auch abgegeben werden.