Honorarumstellung kommt flexibel |
Alexander Müller |
19.07.2024 16:12 Uhr |
Die Anpassung des Apothekenhonorars könnte sich noch verschieben. / Foto: PZ
Anders als zunächst von Lauterbach angekündigt wurde das ApoRG am vergangenen Mittwoch nicht im Kabinett besprochen. Laut seiner Aussage ist die Rechtsförmlichkeitsprüfung noch nicht abgeschlossen.
Nach aktueller Planung soll das Gesetz am 21. August im Kabinett beschlossen werden. Zumindest steht es jetzt zusammen mit dem Gesundes-Herz-Gesetz aus dem BMG und 17 weiteren Vorhaben auf der vorläufigen Tagesordnung.
Teil der umstrittenen Reformpläne Lauterbachs ist eine Umverteilung beim Apothekenhonorar. Diese sollte eigentlich schon zum Jahreswechsel in Kraft treten. Aber das dürfte jetzt knapp werden.
Daher hatte Lauterbach in seiner überarbeiteten Fassung fürs Kabinett die Honorarumstellung schon für den 1. April vorgesehen, statt wie zuvor geplant für den 1. Januar. In einer überarbeiteten Fassung des Kabinettsentwurfs, der der PZ vorliegt, gibt es nun wieder eine andere Formulierung: Demnach tritt die Absenkung des prozentualen Zuschlags bei analoger Erhöhung des Fixums am »Montag der dritten auf die Verkündung folgenden Kalenderwoche in Kraft«.
Sollte das ApoRG am 21. August im Kabinett beschlossen werden, könnte der weitere Zeitplan folgendermaßen aussehen: Der Bundesrat hat nach Zuleitung normalerweise eine Frist von sechs Wochen bis zur Beratung. Damit würde die Sitzung am 27. September nicht mehr erreicht werden. Nächster Termin wäre dann der 18. Oktober.
Die erste Lesung Bundestag könnte dann auf die erste Sitzungswoche im November fallen, der federführend tätige Gesundheitsausschuss im Bundestag könnte seine Anhörung für die letzte Novemberwoche terminieren. Nach Einarbeitung der Änderungsanträge wäre dann Anfang Dezember Zeit für die zweite und dritte Lesung Anfang – also die Verabschiedung im Bundestag.
Letzte Möglichkeit für die abschließende Lesung im Bundesrat wäre dann der 16. Dezember. Das Gesetz ist zwar aller Voraussicht nach nicht zustimmungspflichtig in der Länderkammer, ein Inkrafttreten zum Jahreswechsel erscheint angesichts des straffen Zeitplans aber für unwahrscheinlich.
Lauterbach hat sein Gesetz entsprechend schon angepasst. Ohnehin muss er das Vorhaben Ende August erst einmal durchs Kabinett bringen.