Honorarreform kann »Verfall der Betriebsergebnisse« nicht stoppen |
Cornelia Dölger |
24.06.2024 16:00 Uhr |
Foto: IMAGO/Zoonar
Die aktuellen Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) reformieren die Apotheken nicht, sondern sie deformieren sie, Stichwort »Apotheken ohne Apotheker« – so stellt es Sebastian Schwintek, Generalbevollmächtigter der Treuhand Hannover, auf Linkedin fest.
Doch nicht nur was die Strukturveränderungen angeht, sondern auch in puncto Honorarreform kann die Treuhand den Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht viel abgewinnen. Die Treuhand-Analyse des Referentenentwurfs zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) sei vor allem eins: ernüchternd.
Herzstück der Honorarreform ist die Umschichtung der Vergütungen: Das Fixum steigt, während der prozentuale Anteil sinkt. Damit soll laut Entwurf »eine sachgerechtere Verteilung der Vergütung zwischen den Apotheken« erreicht werden.
Derzeit liegt der Festzuschlag bei 3 Prozent, mittelfristig soll er auf 2 Prozent fallen. »Die durch die Anpassungen freigewordenen finanziellen Mittel werden 1:1 für eine entsprechende Erhöhung des Fixums verwendet«, kündigt das BMG in dem Entwurf an. Dieses soll von 8,35 in zwei Stufen auf zunächst 8,66 und dann auf 9 Euro pro Rx-Packung steigen. Ab 2027 sollen der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband das Honorar regelmäßig verhandeln.
Zwar werde diese angekündigte »1:1-Anpassung« von Fixzuschlag und prozentualem Zuschlag im Durchschnitt erreicht, erläutert Schwintek. Allerdings schwinde die Teilhabe der Apotheken an der wirtschaftlichen Entwicklung durch die Senkung des prozentualen Anteils weiter.
Dass es »geringe Rohgewinnverbesserungen für die meisten Apotheken« gebe, räumt Schwintek ein – diese seien allerdings zu 50 Prozent durch das Auslaufen des »Sonderopfers«, also des 2-Euro-Kassenabschlags, begründet.
Im Referentenwurf wird die (Wieder-)Absenkung des Kassenabschlags als Stärkung für die Apotheken gepriesen: Der seit Februar 2023 auf 2 Euro erhöhte Kassenabschlag soll zum Februar 2025 wieder auf die ursprünglichen 1,77 Euro fallen. Dies war aber ohnehin vorgesehen und auch schon in ein Gesetz gegossen: Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde im Oktober 2022 beschlossen, dass der Abschlag vom Februar 2023 befristet für zwei Jahre erhöht wird.
Weil es keine Kompensation der Kostensteigerungen der nächsten Jahre gebe, drohe »ein weiterer Verfall der Betriebsergebnisse«, so Schwintek weiter. Besonders gefährdet seien ergebnisschwache Apotheken. »Sie profitieren noch weniger als andere: »Das untere Drittel (Ø Betriebsergebnis 2023 p. a. 17.500 €) erwartet ein Rohgewinnzuwachs von 3.600 Euro in 2026 bei Kostensteigerungen um 20.000 Euro«, schreibt Schwintek.
Auch dass Landapotheken mit der Reform – die Notdienstpauschale soll von derzeit 21 auf 28 Cent pro Packung steigen – wirtschaftlich gestärkt würden, bezweifelt die Treuhand. »Die beabsichtigte Besserstellung von Land-/Dorfapotheken entfaltet keine spürbare Wirkung: 900 € jährlicher Rohgewinnzuwachs (2,47 €/Tag) mehr als der Durchschnitt verpuffen.«
Außerdem verlören Apotheken, die mit Hochpreisern versorgten, Honorar – und das bei weiterhin steigenden Kosten. Durch die Reform verbucht eine Apotheke mit hochpreisiger Versorgung den Treuhand-Berechungen zufolge 2025 einen Rohgewinnverbesserung von 4.200 Euro – gleichzeitig liegt demnach die erwartete Kostensteigerung bei 33.700 Euro, was ein Minus von 29.500 Euro ergibt. »Wer soll diese Versorgung langfristig schultern?«, fragt Schwintek.
Sein Fazit: »Diese Honorarreform ist vollkommen ungeeignet, um die wirtschaftliche Lage der Apotheken zu stabilisieren.« Die Honorarumverteilung und die (Wieder-)Absenkung des Kassenabschlags könnten den Kostenanstieg nicht ausgleichen.