Honorarkürzung bei TI-Verweigerung ist rechtens |
Ev Tebroke |
06.03.2024 16:30 Uhr |
In dem Verfahren zur Frage der Kostenerstattung (B 6 KA 24/22 R), das ebenfalls am heutigen Tage entschieden werden sollte, hat sich der Revisionskläger laut Medi zur Rücknahme der Revision entschieden. Hintergrund ist demnach, dass ein Parallelverfahren – das noch immer am Sozialgericht Stuttgart anhängig ist – nach Auffassung der Klägerseite besser geeignet ist, die offenen Fragen zur Kostenerstattung für die Ärzteschaft zu klären.
Es sei nun beabsichtigt, dass das noch anhängige Verfahren baldmöglichst durch die Revisionsinstanz abschließend entschieden wird. Klagegegenstand dort ist die Erstattung sowohl der TI-Erstausstattung als auch der Betriebskosten.