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Testverordnung

Honorar für Bürgertests wird auf 9,50 Euro gesenkt

Auch über den Sommer soll es weiter ein Angebot mit kostenlosen Corona-Schnelltests für Risikogruppen geben – für alle anderen sollen «Bürgertests» aber künftig drei Euro kosten. Die Vergütung der Teststellen wird zudem gesenkt. Das teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach einer entsprechenden Einigung in der Regierung auf eine neue Testverordnung mit, die ab dem 30. Juni gelten soll.
PZ
24.06.2022  13:52 Uhr

Vergütung sinkt um 2 Euro pro Test

Demnach wird die Bundesregierung auch über den 30. Juni hinaus ohne Unterbrechung Bürgertests zur Verfügung stellen. Konkret werden die kostenlosen Bürgertests künftig nur noch konzentriert zum Schutz vulnerabler Gruppen angeboten, wie zum Beispiel für den Besuch von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern sowie für Kleinkinder. Bürgertests für andere Zwecke wie den Besuch von Großveranstaltungen werden mit einem Selbstanteil von 3 Euro möglich sein.

Die Vergütungen für Teststellen, also auch Apotheken, werden reduziert. Statt wie bisher 11,50 Euro pro Test soll es künftig nur noch 9,50 Euro geben. Handelt es sich um einen Test ohne medizinische Indikation, werden die 3 Euro Eigenanteil von der Vergütung abgezogen – die Teststellen können dann also nur noch 6,50 Euro abrechnen. Darüber hinaus werden umfängliche Qualitätssicherungsmaßnahmen eingeführt, kündigte das BMG an. Wie diese konkret aussehen, ist allerdings noch nicht klar. Unklar ist auch, wie vulnerable Gruppen sich in Teststellen ausweisen müssen, um die kostenlosen Tests ohne Eigenbeteiligung zu erhalten.

Zu hohe Kosten

Er hätte kostenlose Bürgertests für alle gerne weitergeführt, sagte der SPD-Politiker. Angesichts der Kosten von durchschnittlich einer Milliarde Euro pro Monat sei dies für den Bund in der angespannten Haushaltslage nicht mehr zu leisten. Das neue Konzept sehe nun bis Jahresende noch Ausgaben von 2,7 Milliarden Euro vor - bei voller Übernahme wären bis zu fünf Milliarden Euro zu erwarten gewesen. Kostenlose Schnelltests sollen künftig weiter für vulnerable Gruppen möglich sein, darunter auch Kinder bis fünf Jahre, Frauen zu Beginn der Schwangerschaft und Besucher von Kliniken und Pflegeheimen. Die Länder hätten die Möglichkeit, die Eigenbeteiligung von drei Euro auch für weitere Gruppen zu übernehmen.

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